

PROZESSPRÄVENTION
PROZESSFÜHRUNG
KONFLIKTLÖSUNG
INTERNATIONALE KONFLIKTBERATUNG
Klarheit und Strategie – in der Vertragsgestaltung wie vor Gericht.
LEGAL+ ist Ihre Boutique-Kanzlei für wirtschaftsrechtliche und zivilrechtliche Beratung – mit Klarheit und Strategie – unabhängig, fokussiert, persönlich.
Ob vorausschauende Vertragsgestaltung oder konsequente Prozessführung: Ich berate meine Mandanten in anspruchsvollen wirtschaftsrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten – fokussiert auf die Vermeidung und Lösung von Konflikten.
Klarheit und Strategie – das sind keine Schlagworte, sondern Grundprinzipien meiner Arbeit:
Klarheit bedeutet für Sie: verständliche, präzise und nachvollziehbare Lösungen – ob im Vertragstext oder in der prozessualen Kommunikation. Ich sage Ihnen offen, was geht – und was nicht.
Strategie heißt: Ich arbeite nicht reaktiv, sondern mit Plan. Ich denke mehrere Schritte voraus, bewerte Risiken ehrlich und handle taktisch – damit Ihre Ziele effizient erreicht werden.
LEGAL+ | SPEZIALISIERUNG
1.) Prozessprävention
„Die Feder ist mächtiger als das Schwert“
Viele Prozesse lassen sich durch eine richtige Vertragsgestaltung oder einem strategischen Konfliktmanagement vermeiden.
Lesen Sie hier, wie ich Sie bei der Prozessprävention unterstützen kann:

2.) Prozessführung
„Wer nicht kämpft, hat schon verloren“
Konflikte lösen – vor Gericht, mit Strategie, Klarheit und persönlichem Einsatz. Ich vertrete Sie in wirtschafts- und zivilrechtlichen Streitigkeiten – bundesweit und grenzüberschreitend. Vom einstweiligen Rechtsschutz bis zur Berufung – und wenn nötig bis zum BGH.
Lesen Sie hier, was ich als Prozessanwalt für Sie tun kann:

LEGAL+ | KANZLEI
Warum LEGAL+?
LEGAL+ steht für ein Plus an Spezialisierung, ein Plus an persönlicher Betreuung – und ein Plus an strategischer Klarheit.
Sie sprechen mit mir – nicht mit einer wechselnden Struktur. Ich arbeite schnell, klar strukturiert und lösungsorientiert – für Unternehmer ebenso wie für Privatpersonen mit besonderen Anliegen.
Boutique statt Großkanzlei – warum viele Mandanten bewusst anders entscheiden
In der internationalen Wirtschaft setzen viele Unternehmen reflexartig auf große Kanzleien. Wer dort Mandant ist, kennt das Prinzip: Aktenlauf durch mehrere Dezernate, wechselnde Ansprechpartner, hohe Taktung – und oft wenig greifbare Strategie.
Ich arbeite anders.
Als spezialisierter Prozessanwalt berate ich konzentriert, persönlich und auf Augenhöhe – mit Fokus auf unternehmerische Entscheidungslogik und pragmatische Lösungen – nicht akademische Schriftsatzakrobatik.
Klingt nach dem, was Sie suchen? Dann lassen Sie uns sprechen.

REFERENZEN
MANDANTENSTIMMEN
AKTUELLE BEITRÄGE

Corona als Störung der Geschäftsgrundlage?
Unzählige Vertragsverhältnisse konnten seit Beginn der Corona-Krise nicht planmäßig durchgeführt werden. Schuld waren meist die staatlichen Corona-Maßnahmen, für die naturgemäß keine der Vertragsparteien eine Verantwortung trifft. Dies hat die spannende Frage aufgeworfen, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen die vertragliche Hauptleistung – z.B. die Überlassung der Räumlichkeiten in mietrechtlichen Konstellationen – trotz der Corona-Maßnahmen nach wie vor erbracht werden konnte, allerdings die Nutzung der Räume für den Mieter infolge der Corona-Maßnahme ganz oder teilsweise nicht möglich war.

Klage aus dem Ausland – Zustellung wirksam?
Verklagt zu werden, ist immer unerfreulich. Hat man es allerdings mit einer Klage aus dem Ausland zu tun, ist das Ärgernis aus diversen Gründen erheblich größer, nur beispielhaft sei auf die oft erheblichen Kosten hingewiesen. Die erste Frage, die Sie aufwerfen sollten, wenn Sie in Ihrem Briefkasten eine Klage aus dem Ausland vorfinden, lautet: Ist Zustellung der Klage überhaupt wirksam? Oftmals ist dies nämlich nicht der Fall, was Ihnen diverse Vorteile bringt (z.B. Zeitgewinn, Möglichkeit eigener prozessualer Schritte etc.).

Prozessrecht: Der untätige Sachverständige
Der untätige Sachverständige bedeutet für Betroffene ein großes Dilemma. Der Gesetzgeber hat dies durchaus erkannt und hat mit einer Reform des Sachverständigenrechts mit Wirkung seit 15.10.2016 durchaus relevante Verschärfungen im Zivilprozessrecht verankert.
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