
PROZESSPRÄVENTION
PROZESSFÜHRUNG
KONFLIKTLÖSUNG
INTERNATIONALE KONFLIKTBERATUNG
FOKUSSIERT UND SPEZIALISIERT AUF PROZESSE
Von der Prozessprävention über Ihre Prozessvertretung bis zu Ihrer Forderungsdurchsetzung – wenn es zum Prozess kommt, ist es wichtig, dass Ihr Anwalt eine entsprechende Erfahrung und Spezialisierung mitbringt!
Erst durch die operative „Fronterfahrung“ bekommt ein Anwalt das notwendige Wissen und Gespür für die Führung, Durchsetzung und auch die Prävention von Prozessen.
Zusätzlich zu meinen Erfahrungen als langjähriger Prozessanwalt habe ich durch meine langjährige führende Praxis aus großen, internationalen Kanzleien auch das Wissen große und auch internationale Prozesse zu führen.
Diese Flexibilität für „kleinere“ Prozesse bis hin zu großen, umfangreichen Prozessen ist ein weiteres „Legal Plus“ für Sie.
LEGAL+ | SPEZIALISIERUNG
1.) Prozessprävention
„Die Feder ist mächtiger als das Schwert“, heißt es ganz richtig. Viele Prozesse lassen sich durch eine richtige Vertragsgestaltung oder einem strategischen Konfliktmanagement vermeiden.
Lesen Sie hier, wie ich Sie bei der Prozessprävention unterstützen kann:


2.) Prozessführung
„Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ und genau darum geht es bei Prozessen. Ein Prozess ist dafür da, Klarheit und Ergebnisse zu schaffen und genau darauf muss ein Prozessanwalt hinarbeiten -fokussiert und mit entsprechender Erfahrung.
Lesen Sie hier, was ich als Prozessanwalt für Sie tun kann:
LEGAL+ | KANZLEI
Erfolg ist für LEGAL+, dass Sie Ihren Kopf frei haben und sich nicht über mögliche oder tatsächliche Prozesse Gedanken machen müssen. Und um Ihnen genau das zu ermöglichen, habe ich mich als Anwalt gezielt auf die Bereiche Prozessprävention und Prozessführung spezialisiert.
Hier erfahren Sie mehr über die Kanzlei, LEGAL+ und meine umfassenden Erfahrungen als Prozess-Anwalt:

REFERENZEN
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AKTUELLE BEITRÄGE

Corona und Vertragsrecht: Störungen von Verträgen
Das Corona-Virus zwingt weltweit Staaten dazu, mittels drastischer Maßnahmen der Ausbreitung des Virus zu begegnen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf das Vertragsrecht. Viele dieser Maßnahmen führen nämlich dazu, dass Verträge von zumindest einer Partei nicht mehr erfüllt werden können. Die betroffenen Fälle sind zahllos.

Bundestag beschließt massive Beschränkung der Vertragsfreiheit
Der Bundestag beschließt massive Beschränkung der Vertragsfreiheit. Das Bundesjustizministerium hat sich damit mit seinem Plan durchgesetzt, Laufzeiten von Verbraucherverträgen auf maximal ein Jahr zu begrenzen.

Zur Verjährung von Frachtansprüchen – Ausnahme ist beim Frachtvergütungsanspruch die Regel!
Das Frachtgeschäft ist Massengeschäft. Daher ist die Branche darauf angewiesen, einzelne Frachtaufträge zeitnah „ad acta“ legen zu können. Das internationale Frachtrecht, das die Frachtbranche schützen will, sieht aus diesem Grund für transportrechtliche Ansprüche eine gegenüber der Regelverjährung stark verkürze Verjährungsfrist vor. Nicht einfach ist die Frage zu beantworten, welche Frist für die Verjährung von Frachtansprüchen im konkreten Fall nun eigentlich gilt. 1, 2 oder 3?
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