
PROZESSPRÄVENTION
PROZESSFÜHRUNG
KONFLIKTLÖSUNG
INTERNATIONALE KONFLIKTBERATUNG
FOKUSSIERT UND SPEZIALISIERT AUF PROZESSE
Von der Prozessprävention über Ihre Prozessvertretung bis zu Ihrer Forderungsdurchsetzung – wenn es zum Prozess kommt, ist es wichtig, dass Ihr Anwalt eine entsprechende Erfahrung und Spezialisierung mitbringt!
Erst durch die operative „Fronterfahrung“ bekommt ein Anwalt das notwendige Wissen und Gespür für die Führung, Durchsetzung und auch die Prävention von Prozessen.
Zusätzlich zu meinen Erfahrungen als langjähriger Prozessanwalt habe ich durch meine langjährige führende Praxis aus großen, internationalen Kanzleien auch das Wissen große und auch internationale Prozesse zu führen.
Diese Flexibilität für „kleinere“ Prozesse bis hin zu großen, umfangreichen Prozessen ist ein weiteres „Legal Plus“ für Sie.
LEGAL+ | SPEZIALISIERUNG
1.) Prozessprävention
„Die Feder ist mächtiger als das Schwert“, heißt es ganz richtig. Viele Prozesse lassen sich durch eine richtige Vertragsgestaltung oder einem strategischen Konfliktmanagement vermeiden.
Lesen Sie hier, wie ich Sie bei der Prozessprävention unterstützen kann:


2.) Prozessführung
„Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ und genau darum geht es bei Prozessen. Ein Prozess ist dafür da, Klarheit und Ergebnisse zu schaffen und genau darauf muss ein Prozessanwalt hinarbeiten -fokussiert und mit entsprechender Erfahrung.
Lesen Sie hier, was ich als Prozessanwalt für Sie tun kann:
LEGAL+ | KANZLEI
Erfolg ist für LEGAL+, dass Sie Ihren Kopf frei haben und sich nicht über mögliche oder tatsächliche Prozesse Gedanken machen müssen. Und um Ihnen genau das zu ermöglichen, habe ich mich als Anwalt gezielt auf die Bereiche Prozessprävention und Prozessführung spezialisiert.
Hier erfahren Sie mehr über die Kanzlei, LEGAL+ und meine umfassenden Erfahrungen als Prozess-Anwalt:

REFERENZEN
MANDANTENSTIMMEN
AKTUELLE BEITRÄGE

Beweiswert von Privatgutachten
Der Beweiswert von Privatgtuachten kommt dem gerichtlicher Sachverständigengutchten sehr nahe. Die Praxis wird dem oft nicht gerecht: So tendieren viele Gerichte dazu, Privatgutachten, d.h. außerhalb des Prozesses beauftragte Gutachten, als lästig zu empfinden. Diese zumeist als parteiisch „abgestempelten“ Gutachten werden deshalb in den meisten Fällen gegenüber gerichtlich beauftragten Gutachten als geringwertiger eingestuft und im Urteil mit floskelartiger Begründung herabgewürdigt. Dieses in der Praxis verbreitete Vorgehen ist allerdings von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht gedeckt! Tatsächlich kommen von den Parteien beigebrachten Gutachten eine wichtige Bedeutung für den verfassungsrechtlich garantierten Rechtsschutz der Parteien zu. Nur so lassen sich nämlich – nicht seltene – Fehler in Gerichtsgutachten lückenlos aufdecken.

Berufungsgerichte weisen erstinstanzlich verspätetes Vorbringen oftmals zu Unrecht zurück
LEGAL+ NEWS Berufungsgerichte weisen erstinstanzlich verspätetes Vorbringen oftmals zu Unrecht

BGH-Urteil “Influencer II”
LEGAL+ NEWS BGH-Urteil “Influencer II” In seinem Urteil “Influencer II”
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