Über die Bedeutung eines Vertrags entscheidet im Ernstfall ein Richter, der bei den Verhandlungen nicht dabei war. Er geht vom Wortlaut aus. Was außerhalb des Vertragstextes liegt, etwa Gespräche, Entwürfe oder mündliche Absprachen, muss beweisen, wer sich darauf beruft. Was die Parteien gemeint, aber nicht geschrieben haben, hilft deshalb oft nicht weiter. Und die Gegenseite liest den Vertrag dann nicht mehr so, wie er bei Abschluss gemeint war, sondern so, wie er ihr am meisten nützt.
Als Prozessanwalt habe ich mit Verträgen meist dann zu tun, wenn sie sich bewähren müssen. Ich erlebe, wie Richter Verträge lesen, welche Bedeutung sie einzelnen Formulierungen beimessen und woran vertragliche Ansprüche vor Gericht scheitern. Das Ergebnis eines Prozesses hängt immer wieder an einzelnen Regelungen: an Klauseln, die aus Mustern übernommen wurden und vor Gericht nicht halten, weil sie strenger geprüft werden, als die Parteien angenommen hatten, an Begriffen, unter denen jede Seite etwas anderes verstanden hat, und an Fragen, die der Vertrag offenlässt, weil bei Abschluss niemand mit ihnen gerechnet hat.
Gerade darin liegt für mich die besondere Verbindung zwischen Prozessführung und Vertragsgestaltung. Wer regelmäßig erlebt, wie Gerichte Verträge auslegen und beurteilen, weiß, welche Fragen sich im Streitfall stellen und worauf es bei ihrer Beantwortung ankommt. Dieses Wissen lässt sich nutzen, bevor ein Vertrag überhaupt geschlossen wird. Die Vertragsgestaltung ist deshalb für mich keine von der Prozessführung getrennte Tätigkeit, sondern die vorausschauende Anwendung derselben Erfahrung.
Diese Perspektive bestimmt, wie ich Verträge entwerfe und prüfe. Ich frage bei jeder Regelung, wie ein Gericht sie verstehen wird, wie die Gegenseite sie auslegen wird, wenn es zum Konflikt kommt, und ob sich später beweisen lässt, worauf es ankommt. Bei Verträgen mit Partnern im Ausland kommt die Frage hinzu, wo entschieden wird und ob sich ein Urteil dort durchsetzen lässt, wo der Partner sein Vermögen hat.
Dabei geht es nicht darum, einen Vertrag für einen späteren Prozess vorzubereiten. Im Gegenteil: Ein guter Vertrag soll dazu beitragen, dass es gar nicht erst zum Streit kommt. Er muss nicht nur festhalten, worüber die Parteien bei seinem Abschluss einig sind, sondern auch dann funktionieren, wenn ihre Interessen auseinandergehen, unerwartete Schwierigkeiten auftreten oder die Zusammenarbeit beendet werden soll. Gerade wer die Konflikte aus der Prozessführung kennt, weiß, welche Regelungen solche Auseinandersetzungen vermeiden oder zumindest beherrschbar machen können.
Das hilft auch in der Verhandlung. Weil ich weiß, welche Regelungen im Ernstfall tragen, muss ich nicht um jede Klausel ringen. Ich kann nachgeben, wo es unerheblich ist, und auf dem bestehen, was am Ende entscheidet.
Kommt es über einen Vertrag, den ich entworfen habe, doch zum Prozess, führe ich ihn selbst und stehe für jede Formulierung ein, die ich gewählt habe.
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