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Wirtschafts­strafrecht

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Wirtschaftsstrafverfahren entstehen dort, wo ich seit mehr als zwanzig Jahren Prozesse führe: in Geschäften, die gescheitert sind, in Verträgen, über deren Erfüllung gestritten wird, in Entscheidungen von Geschäftsleitern, die im Nachhinein anders bewertet werden.

Aus einem zivilrechtlichen Konflikt wird eine Strafanzeige, aus einer streitigen Forderung ein Betrugsvorwurf, aus einer unternehmerischen Entscheidung der Vorwurf der Untreue.

Wer gegen einen solchen Vorwurf verteidigt, muss das Geschäft verstehen, aus dem er entstanden ist, und zwar genauer als die Ermittler, die es aus einer Anzeige und beschlagnahmten Unterlagen rekonstruieren. Er muss die zivilrechtlichen Fragen beherrschen, an denen der Vorwurf oft hängt. Und er muss ein Verfahren führen, in dem über Tatsachen und Beweise entschieden wird, gegen eine Staatsanwaltschaft, die mit den Mitteln des Staates ermittelt.

Das ist die Arbeit eines Prozessanwalts im Wirtschaftsrecht. Deshalb verteidige ich Unternehmer und Geschäftsleiter in Wirtschaftsstrafverfahren.

Übernehmen

In Wirtschaftsstrafsachen übernehme ich den ganzen Konflikt, nicht nur die Strafakte. Denn ein Wirtschaftsstrafverfahren hat immer eine zivilrechtliche Seite.

Der Anzeigeerstatter ist meist zugleich Gläubiger, Vertragspartner oder Wettbewerber, und seine Anzeige verfolgt oft auch wirtschaftliche Ziele: Sie soll Druck erzeugen, oder die Ermittlungen sollen Informationen zutage fördern, die er im Zivilprozess verwenden kann. Strafverfahren und zivilrechtliche Auseinandersetzung laufen dann nebeneinander und beeinflussen einander: Was im einen gesagt wird, kann im anderen verwendet werden.

Ich führe beide.

Dabei kann die wirksamste Verteidigung im Strafverfahren durchaus im Zivilprozess liegen – etwa wenn sich dort nachweisen lässt, dass der angeblich Geschädigte die behaupteten Ansprüche gar nicht hatte.

Zum ganzen Konflikt gehören auch die Folgen für das Unternehmen. Ein Ermittlungsverfahren kann es empfindlich treffen, bevor überhaupt Anklage erhoben wird. Konten werden gesperrt, Vermögenswerte gesichert, Geschäftsbeziehungen belastet. Solche Eingriffe können die wirtschaftliche Existenz gefährden, selbst wenn sich der Vorwurf später als unbegründet erweist.

Die Verteidigung muss deshalb von Anfang an auch darauf ausgerichtet sein, dass das Unternehmen handlungsfähig bleibt.

Verstehen

Über einen wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwurf wird oft an Fragen entschieden, die das Strafrecht nicht selbst beantwortet. Er hängt an der Bewertung komplexer wirtschaftlicher Vorgänge: an Vertragswerken mit vielen Beteiligten, an Finanzierungs- und Sicherungsstrukturen, an Zahlungsflüssen zwischen Gesellschaften, an grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen, an den Pflichten und dem Entscheidungsspielraum einer Geschäftsleitung.

Solche Vorgänge zu verstehen und rechtlich einzuordnen, ist meine tägliche Arbeit in komplexen und internationalen Zivilprozessen.

Im Strafverfahren entscheidet genau das darüber, ob überhaupt eine Straftat vorliegt.

Durchdringen

Die Strafjustiz ist auf Straftaten eingerichtet, nicht auf Geschäfte.

Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte betrachten einen wirtschaftlichen Vorgang unter dem Blickwinkel eines möglichen Straftatbestands. Wie ein Geschäft dieser Art üblicherweise abläuft, welche wirtschaftlichen Überlegungen dahinterstehen und was die Beteiligten tatsächlich vereinbart hatten, erschließt sich aus dieser Perspektive nicht ohne Weiteres. Gerade wenn ein Ermittlungsverfahren durch die Anzeige eines Geschäftspartners ausgelöst wird, kann dessen Darstellung zunächst das Bild bestimmen, das sich die Ermittler von dem Vorgang machen.

Dieses Bild zu prüfen und, wo es nicht stimmt, zu korrigieren, ist Aufgabe der Verteidigung.

Am Anfang steht deshalb die Ermittlungsakte: Erst wenn ich weiß, worauf sich der Vorwurf stützt, entscheiden wir, ob und wann eine Stellungnahme sinnvoll ist. Dann geht es darum, die wirtschaftlichen Zusammenhänge aufzuarbeiten, die Unterlagen des Mandanten auszuwerten und die Darstellung des Anzeigeerstatters an den tatsächlichen Geschäftsabläufen zu messen. Manchmal liefern gerade die Unterlagen der Gegenseite den entscheidenden Hinweis darauf, dass ein vermeintlich strafbares Verhalten in Wahrheit Teil einer üblichen Geschäftspraxis war.

Das Ziel ist, das Verfahren zu beenden, bevor es zu einer Anklage kommt.

Verteidigen

Wer einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt ist, erlebt das Verfahren anders als einen Zivilprozess. Ihm steht nicht ein Geschäftspartner gegenüber, sondern der Staat, mit Durchsuchung, Beschlagnahme und womöglich Anklage.

Viele schlafen schlecht, lange bevor überhaupt feststeht, worauf sich der Vorwurf stützt.

Dabei ist eine Strafanzeige zunächst nur die Behauptung eines anderen. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet, dass die Behörden einem Verdacht nachgehen. Selbst eine Anklage ist die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, und auch wenn ein Gericht die Hauptverhandlung eröffnet, ist über die Schuld noch nichts entschieden.

Keine dieser Bewertungen ist richtig, nur weil sie von einer Behörde kommt.

Ich prüfe den Vorwurf unabhängig und drehe jeden Stein um. Daraus arbeite ich heraus, was sich für meinen Mandanten erreichen lässt, und dafür kämpfe ich.

Manchmal ist es richtig, zunächst zu schweigen. Manchmal lässt sich mit einer sorgfältig vorbereiteten Stellungnahme bereits im Ermittlungsverfahren Entscheidendes erreichen.

Hält ein Vorwurf der Überprüfung nicht stand, trete ich ihm mit aller Konsequenz entgegen und lasse mich nicht davon einschüchtern, dass Ermittler die Sache zunächst anders sehen. Und kommt ein Gericht zu einem Ergebnis, das ich für falsch halte, nehme ich das nicht hin, sondern gehe mit meinem Mandanten in die nächste Instanz.

Einen Fall, den ich übernehme, führe ich wie eine eigene Sache, und ich bleibe an der Seite meines Mandanten, bis er abgeschlossen ist. Für den Mandanten einzustehen bedeutet für mich, die Entscheidungen auf diesem Weg nicht nur zu treffen, sondern auch die Verantwortung für sie zu übernehmen.

Kontakt

Daniel Meier-Greve, LEGAL+
HamburgBleichenbrücke 11
D-20354 Hamburg