
PROZESSPRÄVENTION
PROZESSFÜHRUNG
KONFLIKTLÖSUNG
INTERNATIONALE KONFLIKTBERATUNG
FOKUSSIERT UND SPEZIALISIERT AUF PROZESSE
Von der Prozessprävention über Ihre Prozessvertretung bis zu Ihrer Forderungsdurchsetzung – wenn es zum Prozess kommt, ist es wichtig, dass Ihr Anwalt eine entsprechende Erfahrung und Spezialisierung mitbringt!
Erst durch die operative „Fronterfahrung“ bekommt ein Anwalt das notwendige Wissen und Gespür für die Führung, Durchsetzung und auch die Prävention von Prozessen.
Zusätzlich zu meinen Erfahrungen als langjähriger Prozessanwalt habe ich durch meine langjährige führende Praxis aus großen, internationalen Kanzleien auch das Wissen große und auch internationale Prozesse zu führen.
Diese Flexibilität für „kleinere“ Prozesse bis hin zu großen, umfangreichen Prozessen ist ein weiteres „Legal Plus“ für Sie.
LEGAL+ | SPEZIALISIERUNG
1.) Prozessprävention
„Die Feder ist mächtiger als das Schwert“, heißt es ganz richtig. Viele Prozesse lassen sich durch eine richtige Vertragsgestaltung oder einem strategischen Konfliktmanagement vermeiden.
Lesen Sie hier, wie ich Sie bei der Prozessprävention unterstützen kann:


2.) Prozessführung
„Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ und genau darum geht es bei Prozessen. Ein Prozess ist dafür da, Klarheit und Ergebnisse zu schaffen und genau darauf muss ein Prozessanwalt hinarbeiten -fokussiert und mit entsprechender Erfahrung.
Lesen Sie hier, was ich als Prozessanwalt für Sie tun kann:
LEGAL+ | KANZLEI
Erfolg ist für LEGAL+, dass Sie Ihren Kopf frei haben und sich nicht über mögliche oder tatsächliche Prozesse Gedanken machen müssen. Und um Ihnen genau das zu ermöglichen, habe ich mich als Anwalt gezielt auf die Bereiche Prozessprävention und Prozessführung spezialisiert.
Hier erfahren Sie mehr über die Kanzlei, LEGAL+ und meine umfassenden Erfahrungen als Prozess-Anwalt:

REFERENZEN
MANDANTENSTIMMEN
AKTUELLE BEITRÄGE

Pacta sunt servanda – auch in Corona Zeiten!
Unzählige Vertragsverhältnisse konnten seit Beginn der Corona-Krise nicht planmäßig durchgeführt werden. Schuld waren meist die staatlichen Corona-Maßnahmen, für die naturgemäß keine der Vertragsparteien eine Verantwortung trifft. Dies hat die spannende Frage aufgeworfen, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen die vertragliche Hauptleistung – z.B. die Überlassung der Räumlichkeiten in mietrechtlichen Konstellationen – trotz der Corona-Maßnahmen nach wie vor erbracht werden konnte, allerdings die Nutzung der Räume für den Mieter infolge der Corona-Maßnahme ganz oder teilsweise nicht möglich war.

Klage aus dem Ausland – Zustellung wirksam?
Verklagt zu werden, ist immer unerfreulich. Hat man es allerdings mit einer Klage aus dem Ausland zu tun, ist das Ärgernis aus diversen Gründen erheblich größer, nur beispielhaft sei auf die oft erheblichen Kosten hingewiesen. Die erste Frage, die Sie aufwerfen sollten, wenn Sie in Ihrem Briefkasten eine Klage aus dem Ausland vorfinden, lautet: Ist Zustellung der Klage überhaupt wirksam? Oftmals ist dies nämlich nicht der Fall, was Ihnen diverse Vorteile bringt (z.B. Zeitgewinn, Möglichkeit eigener prozessualer Schritte etc.).

Prozessrecht: Der untätige Sachverständige
Der untätige Sachverständige bedeutet für Betroffene ein großes Dilemma. Der Gesetzgeber hat dies durchaus erkannt und hat mit einer Reform des Sachverständigenrechts mit Wirkung seit 15.10.2016 durchaus relevante Verschärfungen im Zivilprozessrecht verankert.
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