LEGAL+
Legal Prozesskanzlei

PROZESSPRÄVENTION

PROZESSFÜHRUNG

KONFLIKTLÖSUNG

INTERNATIONALE KONFLIKTBERATUNG

SPEZIALISIERT UND FOKUSSIERT AUF DIE DURCHSETZUNG IHRER RECHTE.

LEGAL+ ist Ihre Prozesskanzlei. Wir wollen nicht streiten, aber wir können es, wenn es zur Wahrung Ihrer Rechte erforderlich ist.

Als Prozesskanzlei sind wir darauf fokussiert, Ihre Rechte durch kluge vertragliche Gestaltung Ihrer Geschäftsbeziehungen optimal zu schützen. Dies verstehen wir als Prozessprävention. Kommt es  zum Streit, lassen sich die allermeisten Prozesse durch konsequente Anwendung der für die Streitfrage geltenden Vertragsregelungen verhindern. Unsere langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen Streitbelegung ist unser primäres „Legal Plus“ für Sie.

Im Falle der Fälle, wenn es also doch einmal zum Prozess kommt, ist es Ihr „Legal Plus“, einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben, der die Prozessführung als höchst anspruchsvolles Spezialgebiet identifiziert hat und seit bald 20 Jahren mit diesem Fokus für seine Mandanten da ist.

Schließlich bedeutet unser Branchenfokus ein gewichtiges „Legal Plus“ für Sie: Wir wollen und können nicht alles. Unsere wirtschaftsrechtliche Ausrichtung haben wir im Laufe der Jahre auf bestimmte Branchen fokussiert. Wir wissen, was unsere Mandanten tun und kennen Ihre Belange.

LEGAL+ | SPEZIALISIERUNG

1.) Prozessprävention

„Die Feder ist mächtiger als das Schwert“, heißt es ganz richtig. Viele Prozesse lassen sich durch eine richtige Vertragsgestaltung oder einem strategischen Konfliktmanagement vermeiden. 

Lesen Sie hier, wie ich Sie bei der Prozessprävention unterstützen kann: 

Prozessprävention​

2.) Prozessführung

„Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ und genau darum geht es bei Prozessen. Ein Prozess ist dafür da, Klarheit und Ergebnisse zu schaffen und genau darauf muss ein Prozessanwalt hinarbeiten -fokussiert und mit entsprechender Erfahrung. 

Lesen Sie hier, was ich als Prozessanwalt für Sie tun kann:

Prozessführung

LEGAL+ | KANZLEI

Rechtsanwalt Daniel J. Meier-Greve

Erfolg ist für LEGAL+, dass Sie Ihren Kopf frei haben und sich nicht über mögliche oder tatsächliche geschäftliche Konflikte Gedanken machen müssen. 

Und um Ihnen genau das zu ermöglichen, habe ich mich als Anwalt gezielt auf die Bereiche Prozessprävention und Prozessführung spezialisiert.
Hier erfahren Sie mehr über die Kanzlei, LEGAL+ und meine umfassenden Erfahrungen als Vertrags- und Prozessanwalt:

REFERENZEN

MANDANTENSTIMMEN

AKTUELLE BEITRÄGE

Young serious businesswoman in suit intently looking away working with papers on street
Handelsrecht

Der Vorvertrag

In der Geschäftswelt sind laufend Entscheidungen zu treffen. Viele solcher Entscheidungen bestehen darin, sich in einem Projekt für einen bestimmten Partner entschieden zu haben, mit dem dann ein entsprechender Vertrag abzuschließen ist. Das häufige Problem ist dann: Es fehlt die Zeit bzw. auch einfach nur an bestimmten Klärungen tatsächlicher und/oder rechtlicher Art, den Vertrag „ adhoc“ schließen zu können. Dann kommt der Vorvertrag ins Spiel, durch den die Parteien sofort eine Bindung herbeiführen können, obwohl noch offene, klärungsbedürftige Punkte existieren.

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Construction of building
Handelsrecht

Fertigstellungsgrad des Werkes

In den das Recht zur Verweigerung der Abnahme betreffenden Normen (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 12 Abs. 3 VOB/B)  heißt es, dass die Abnahme des Werkes wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden darf. Es findet sich dort keinerlei Aussage zum erforderlichen Fertigstellungsgrad des Werkes als Abnahmevoraussetzung.

Gerade im regelmäßig sehr komplexen Anlagenbau ist aber die Frage, welchen Grad der Fertigstellung das Werk erreicht haben muss, damit es als abnahmereif angesehen werden kann, sehr bedeutsam.

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Construction worker with construction level working on a sidewalk
Handelsrecht

Wesentlicher Mangel im Anlagenbau

Die Beantwortung der Frage, ob ein wesentlicher Mangel vorliegt, bereitet gerade im oft sehr komplexen Anlagenbau große Schwierigkeiten. Dabei stellt das Fehlen wesentlicher Mängel die entscheidende Voraussetzung für die Abnahme dar. Letztere hat erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung: So knüpft hieran regelmäßig der Beginn der Gewährleistungsfristen an. Zudem hängt von der Abnahme in aller Regel die Fälligkeit eines erheblichen Teils der vereinbarten Vergütung ab.

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