BEYOND ADVICE
Prozessanwalt Daniel Meier-Greve

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KONFLIKTLÖSUNG

INTERNATIONALE KONFLIKTBERATUNG

Andere beraten – LEGAL+ übernimmt.

Prozessführung verlangt Übernahme.

Wer vor Gericht steht, kann nicht beraten und sich zurücklehnen. LEGAL+ übernimmt – Verantwortung, Führung, Entscheidung. Jeder Fall wird als eigener geführt, mit derselben Sorgfalt, mit der wir unsere eigene Sache vertreten würden. Übernahme bedeutet, das Risiko nicht zurückzuspielen, sondern es zu tragen: mit klarer Position, sauberer Vorbereitung und der Bereitschaft, im Streit Verantwortung zu übernehmen – bis zum Urteil oder zur Lösung, die Bestand hat.

Wo LEGAL+ übernimmt

LEGAL+ übernimmt dort, wo Ihre wirtschaftlichen Beziehungen auch rechtlich begleitet, durchgesetzt oder verteidigt werden müssen. Typische Situationen sind komplexe Verträge und Projekte mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, bei denen Sie die rechtlichen Grundlagen nicht dem Zufall überlassen wollen oder in eine Phase geraten, in der die Zusammenarbeit mit Ihrem Vertragspartner ins Wanken kommt.

Das Spektrum reicht von der Vertragsarbeit in komplexen oder langfristigen Geschäftsbeziehungen – etwa Vertriebs-, Liefer-, Projekt- oder sonstigen wirtschaftsrechtlichen Rahmenverträgen – bis hin zu bereits eskalierten Fällen: zerfallende Liefer- und Projektbeziehungen, Forderungskonflikte mit ernster finanzieller Reichweite, substanziellen Mängelkonstellationen, Haftungsfällen oder folgenreichen Vertragsbrüchen – auch im internationalen Umfeld.

LEGAL+ übernimmt, wenn ein „Lauflassen“ nicht mehr verantwortbar erscheint und die Situation eine klare Struktur, eine belastbare Einschätzung und schlichtweg Durchsetzung erfordert. Verträge werden so entworfen, dass sie im Streit tatsächlich tragen, und Streitigkeiten werden mit der notwendigen Härte so geführt, dass sich Ihre Interessen im maximal möglichen Umfang durchsetzen.

Lesen Sie hier, was ich als Prozessanwalt für Sie tun kann:

Lesen Sie hier, in welchen Vertragsangelegenheiten LEGAL+ regelmäßig arbeitet:

Prozessprävention​

Rechtsanwalt Daniel J. Meier-Greve | BEYOND ADVICE

Warum LEGAL+

Weil LEGAL+ übernimmt.

LEGAL+ steht für mehr anwaltliche Verantwortung, persönliche Betreuung und Effizienz. Ihr Mandat liegt bei einem erfahrenen Prozessanwalt, der es persönlich führt und Prozess wie zugrunde liegende Verträge zusammen denkt. Das bedeutet für Sie konkret:

  • weniger Gutachten
  • mehr Entscheidungen
  • mehr und schnellere Ergebnisse

LEGAL+ übernimmt die Steuerung Ihres Falls, während Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Für diese Art der Verantwortungsübernahme steht „Beyond Advice“.

REFERENZEN

MANDANTENSTIMMEN

AKTUELLE BEITRÄGE

Entrance to the Royal Court of Justice
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Ratgeber Berufungsrecht – Bedeutung des Inhalts der Berufungsbegründung für den Prüfungsumfang des Berufungsgerichts

Die Auffassung, dass der Inhalt der Berufungsbegründung den Überprüfungsrahmen des Berufungsgerichts festlegt, ist weit verbreitet. Nach dieser Auffassung muss die Berufungsbegründung alle Rügen bezüglich des erstinstanzlichen Urteils enthalten, die der Berufungsführer vom Berufungsgericht überprüft wissen möchte. Vergisst er eine Rüge, würde dies zur Folge haben, dass das Berufungsgericht selbst von ihm erkannte und als erheblich erachtete Rechtsverletzungen übergehen muss.

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Vertragsgestaltung im Vertragsrecht – klare Regelungen
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Anfechtungsmöglichkeiten eines gerichtlich geschlossenen Vergleichs

Zivilprozesse werden vielfach im Wege eines zwischen den Parteien im Laufe des Verfahrens geschlossenen Vergleichs beendet. Häufig geschieht dies mit Hilfe des Gerichts. Die Praxis zeigt, dass ein solcher Vergleichsschluss, trotz Beteiligung des Gerichts, durchaus Tücken in sich birgt. Nachfolgend möchte ich einen Überblick verschaffen.

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Quotes
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Zur Befangenheit von Richtern im Zivilprozess: Wenn Richter Schriftsätze einer Partei nicht lesen, kann dies einen Befangenheitsantrag rechtfertigen!

Im Anschluss an meinen Überblicks-Beitrag zum Befangenheitsantrag nach § 42 ZPO möchte ich über ein interessantes Urteil des OLG Karlsruhe berichten. Demnach kann es die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn ein Richter die von einer Partei eingereichten Schriftsätze nicht liest. Im betreffenden Fall hatte ein Richter einen gegen ihn gerichteten Befangenheitsantrag übersehen, da er den diesen enthaltenen Schriftsatz ungelesen an die Gegenpartei zur Stellungnahme weitergeleitet hatte. Dies verstößt gegen die sog. Wartepflicht nach § 47 Abs. 1 ZPO, wonach ab Stellung eines Befangenheitsantrags bis zu dessen Erledigung nur „unaufschiebbare Amtshandlungen“ zulässig sind.

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