Legal Prozesskanzlei
Prozessanwalt Daniel Meier-Greve

PROZESSPRÄVENTION

PROZESSFÜHRUNG

KONFLIKTLÖSUNG

INTERNATIONALE KONFLIKTBERATUNG

Klarheit und Strategie – in der Vertragsgestaltung wie vor Gericht.

LEGAL+ ist Ihre Boutique-Kanzlei für wirtschaftsrechtliche und zivilrechtliche Beratung – mit Klarheit und Strategie – unabhängig, fokussiert, persönlich.

Ob vorausschauende Vertragsgestaltung oder konsequente Prozessführung: Ich berate meine Mandanten in anspruchsvollen wirtschaftsrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten – fokussiert auf die Vermeidung und Lösung von Konflikten.

Klarheit und Strategie – das sind keine Schlagworte, sondern Grundprinzipien meiner Arbeit:

Klarheit bedeutet für Sie: verständliche, präzise und nachvollziehbare Lösungen – ob im Vertragstext oder in der prozessualen Kommunikation. Ich sage Ihnen offen, was geht – und was nicht.
Strategie heißt: Ich arbeite nicht reaktiv, sondern mit Plan. Ich denke mehrere Schritte voraus, bewerte Risiken ehrlich und handle taktisch – damit Ihre Ziele effizient erreicht werden.

LEGAL+ | SPEZIALISIERUNG

1.) Prozessprävention

„Die Feder ist mächtiger als das Schwert“

Viele Prozesse lassen sich durch eine richtige Vertragsgestaltung oder einem strategischen Konfliktmanagement vermeiden. 

Lesen Sie hier, wie ich Sie bei der Prozessprävention unterstützen kann: 

Prozessprävention​

2.) Prozessführung

„Wer nicht kämpft, hat schon verloren“

Konflikte lösen – vor Gericht, mit Strategie, Klarheit  und persönlichem Einsatz. Ich vertrete Sie in wirtschafts- und zivilrechtlichen Streitigkeiten – bundesweit und grenzüberschreitend. Vom einstweiligen Rechtsschutz bis zur Berufung – und wenn nötig bis zum BGH.

Lesen Sie hier, was ich als Prozessanwalt für Sie tun kann:

Prozessführung

LEGAL+ | KANZLEI

LEGAL+ | Rechtsanwalt Daniel J. Meier-Greve

Warum LEGAL+?

LEGAL+ steht für ein Plus an Spezialisierung, ein Plus an persönlicher Betreuung – und ein Plus an strategischer Klarheit.

Sie sprechen mit mir – nicht mit einer wechselnden Struktur. Ich arbeite schnell, klar strukturiert und lösungsorientiert – für Unternehmer ebenso wie für Privatpersonen mit besonderen Anliegen.

Boutique statt Großkanzlei – warum viele Mandanten bewusst anders entscheiden

In der internationalen Wirtschaft setzen viele Unternehmen reflexartig auf große Kanzleien. Wer dort Mandant ist, kennt das Prinzip: Aktenlauf durch mehrere Dezernate, wechselnde Ansprechpartner, hohe Taktung – und oft wenig greifbare Strategie.

Ich arbeite anders.

Als spezialisierter Prozessanwalt berate ich konzentriert, persönlich und auf Augenhöhe – mit Fokus auf unternehmerische Entscheidungslogik und pragmatische Lösungen – nicht akademische Schriftsatzakrobatik.

Klingt nach dem, was Sie suchen? Dann lassen Sie uns sprechen.

REFERENZEN

MANDANTENSTIMMEN

AKTUELLE BEITRÄGE

Entrance to the Royal Court of Justice
Prozessführung

Ratgeber Berufungsrecht – Bedeutung des Inhalts der Berufungsbegründung für den Prüfungsumfang des Berufungsgerichts

Die Auffassung, dass der Inhalt der Berufungsbegründung den Überprüfungsrahmen des Berufungsgerichts festlegt, ist weit verbreitet. Nach dieser Auffassung muss die Berufungsbegründung alle Rügen bezüglich des erstinstanzlichen Urteils enthalten, die der Berufungsführer vom Berufungsgericht überprüft wissen möchte. Vergisst er eine Rüge, würde dies zur Folge haben, dass das Berufungsgericht selbst von ihm erkannte und als erheblich erachtete Rechtsverletzungen übergehen muss.

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Vertragsgestaltung im Vertragsrecht – klare Regelungen
Prozessführung

Anfechtungsmöglichkeiten eines gerichtlich geschlossenen Vergleichs

Zivilprozesse werden vielfach im Wege eines zwischen den Parteien im Laufe des Verfahrens geschlossenen Vergleichs beendet. Häufig geschieht dies mit Hilfe des Gerichts. Die Praxis zeigt, dass ein solcher Vergleichsschluss, trotz Beteiligung des Gerichts, durchaus Tücken in sich birgt. Nachfolgend möchte ich einen Überblick verschaffen.

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Quotes
Prozessführung

Zur Befangenheit von Richtern im Zivilprozess: Wenn Richter Schriftsätze einer Partei nicht lesen, kann dies einen Befangenheitsantrag rechtfertigen!

Im Anschluss an meinen Überblicks-Beitrag zum Befangenheitsantrag nach § 42 ZPO möchte ich über ein interessantes Urteil des OLG Karlsruhe berichten. Demnach kann es die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn ein Richter die von einer Partei eingereichten Schriftsätze nicht liest. Im betreffenden Fall hatte ein Richter einen gegen ihn gerichteten Befangenheitsantrag übersehen, da er den diesen enthaltenen Schriftsatz ungelesen an die Gegenpartei zur Stellungnahme weitergeleitet hatte. Dies verstößt gegen die sog. Wartepflicht nach § 47 Abs. 1 ZPO, wonach ab Stellung eines Befangenheitsantrags bis zu dessen Erledigung nur „unaufschiebbare Amtshandlungen“ zulässig sind.

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