

PROZESSPRÄVENTION
PROZESSFÜHRUNG
KONFLIKTLÖSUNG
INTERNATIONALE KONFLIKTBERATUNG
Klarheit und Strategie – in der Vertragsgestaltung wie vor Gericht.
LEGAL+ ist Ihre Boutique-Kanzlei für wirtschaftsrechtliche und zivilrechtliche Beratung – mit Klarheit und Strategie – unabhängig, fokussiert, persönlich.
Ob vorausschauende Vertragsgestaltung oder konsequente Prozessführung: Ich berate meine Mandanten in anspruchsvollen wirtschaftsrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten – fokussiert auf die Vermeidung und Lösung von Konflikten.
Klarheit und Strategie – das sind keine Schlagworte, sondern Grundprinzipien meiner Arbeit:
Klarheit bedeutet für Sie: verständliche, präzise und nachvollziehbare Lösungen – ob im Vertragstext oder in der prozessualen Kommunikation. Ich sage Ihnen offen, was geht – und was nicht.
Strategie heißt: Ich arbeite nicht reaktiv, sondern mit Plan. Ich denke mehrere Schritte voraus, bewerte Risiken ehrlich und handle taktisch – damit Ihre Ziele effizient erreicht werden.
LEGAL+ | SPEZIALISIERUNG
1.) Prozessprävention
„Die Feder ist mächtiger als das Schwert“
Viele Prozesse lassen sich durch eine richtige Vertragsgestaltung oder einem strategischen Konfliktmanagement vermeiden.
Lesen Sie hier, wie ich Sie bei der Prozessprävention unterstützen kann:

2.) Prozessführung
„Wer nicht kämpft, hat schon verloren“
Konflikte lösen – vor Gericht, mit Strategie, Klarheit und persönlichem Einsatz. Ich vertrete Sie in wirtschafts- und zivilrechtlichen Streitigkeiten – bundesweit und grenzüberschreitend. Vom einstweiligen Rechtsschutz bis zur Berufung – und wenn nötig bis zum BGH.
Lesen Sie hier, was ich als Prozessanwalt für Sie tun kann:

LEGAL+ | KANZLEI
Warum LEGAL+?
LEGAL+ steht für ein Plus an Spezialisierung, ein Plus an persönlicher Betreuung – und ein Plus an strategischer Klarheit.
Sie sprechen mit mir – nicht mit einer wechselnden Struktur. Ich arbeite schnell, klar strukturiert und lösungsorientiert – für Unternehmer ebenso wie für Privatpersonen mit besonderen Anliegen.
Boutique statt Großkanzlei – warum viele Mandanten bewusst anders entscheiden
In der internationalen Wirtschaft setzen viele Unternehmen reflexartig auf große Kanzleien. Wer dort Mandant ist, kennt das Prinzip: Aktenlauf durch mehrere Dezernate, wechselnde Ansprechpartner, hohe Taktung – und oft wenig greifbare Strategie.
Ich arbeite anders.
Als spezialisierter Prozessanwalt berate ich konzentriert, persönlich und auf Augenhöhe – mit Fokus auf unternehmerische Entscheidungslogik und pragmatische Lösungen – nicht akademische Schriftsatzakrobatik.
Klingt nach dem, was Sie suchen? Dann lassen Sie uns sprechen.

REFERENZEN
MANDANTENSTIMMEN
AKTUELLE BEITRÄGE

Bezugnahme auf USB-Stick im Klageantrag
Unser neuester Beitrag analysiert das BGH-Urteil vom 14.07.2022, das erstmals die Bezugnahme auf einen USB-Stick im Klageantrag zulässt. Erfahren Sie, wie dieses Urteil den Rahmen der Digitalisierung im Zivilprozess erweitert und welche Konsequenzen es für die Praxis hat.

Klageabweisung als „derzeit unbegründet“
Gerade in baurechtlichen Streitigkeiten geht es vielfach um die Fälligkeit von Vergütungsansprüchen, z.B. weil die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung fraglich ist. In diesen Fällen sind dann auch Urteile nicht selten, in denen eine Klageabweisung „als derzeit unbegründet“ erfolgt.
Der BGH hat jüngst mit detaillierter Begründung festgestellt, dass in solchen Fällen die Rechtskraft des abweisenden Urteils auch die Urteilsgründe umfasst, soweit darin die übrigen – also die derzeit nicht fehlenden – Anspruchsvoraussetzungen positiv festgestellt bzw. bejaht worden sind.

Guide to International Civil Procedure: Recognition and enforcement of foreign judgments in Germany
Once a judgment has been successfully obtained against a German debtor abroad (in a third country), the creditor is faced with the important practical question of how to actually get his money.
If the German debtor does not pay voluntarily, only the enforcement of the judgment will help. However, since in most cases the German debtor only has assets in Germany that could be enforced, the foreign judgment must be enforced in Germany. This requires that the foreign judgment has first been declared enforceable by a German court. This declaration of enforceability is the subject of separate court proceedings against the debtor in Germany, at the end of which, if successful, an enforcement order will be issued.
The following article deals with the content of these proceedings.
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