PRAXISWISSEN
Praxiswissen für die Momente, in denen Vertrag und Wirklichkeit aufeinandertreffen.
Verträge zeigen ihren Charakter meist erst im Konflikt. Was auf dem Papier ausgewogen wirkt, verschiebt sich unter Druck oft deutlich zulasten der Partei, die Risiken übersehen oder falsch eingeschätzt hat.
Die Beiträge auf dieser Seite entstehen aus der täglichen Arbeit in Vertragsgestaltung und Prozessführung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Maschinen- und Anlagenbau. Gerade dort werden rechtliche Risiken besonders sichtbar: in komplexen Projektketten, grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen und Auseinandersetzungen mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite. Die Artikel greifen die Fragen auf, die in Mandaten immer wieder entstehen: Wo liegen die rechtlichen Sollbruchstellen eines Vertrags, wann werden sie im Projektverlauf gefährlich und was lässt sich tun, bevor aus Spannung Streit wird. Jeder Beitrag verbindet rechtliche Substanz mit der Perspektive eines Anwalts, der Verträge nicht nur gestaltet oder prüft, sondern die Konflikte führt, die aus ihnen entstehen.
Eine individuelle Rechtsberatung ersetzen diese Beiträge nicht. Sie zeigen aber, worauf es in der Praxis ankommt und an welcher Stelle Verträge, Projekte und Konflikte genauer geprüft werden sollten.
AKTUELLE BEITRÄGE

Anerkennung und Vollstreckung von EU-Urteilen in Deutschland
Mit der Internationalisierung des Geschäftsverkehrs geht einher, dass der Frage, ob und wie ein im Heimatland des Gläubigers ergangenes Urteil im hiervon abweichenden Heimatstaat des Schuldners vollstreckt werden kann, eine hohe praktische Bedeutung zukommt. Denn die leidliche Erfahrung auch des Verfassers dieses Beitrags zeigt, dass viele Schuldner zur freiwilligen Leistung nicht bereit sind.
Nachfolgender Beitrag verschafft einen Überblick, wie ein in der EU in Zivil- und/oder Handelssachen erlassenes Urteil in anderen EU-Mitgliedstaaten – hier am Beispiel Deutschland – vollstreckt werden kann.

Urkundenklage im Zivilprozess: Definition, Ablauf und Kontext mit dem Mahnverfahren
Eine Urkundenklage bzw. ein Urkundenprozess bietet als beschleunigtes Verfahren die Möglichkeit, eine Klage – zunächst – nur mittels Urkunden zu führen, vgl. § 592 ZPO.

Offenkundige Tatsachen im Zivilprozess – gerichtliche Beweisaufnahme erforderlich?
LEGAL+ NEWS Ratgeber ZPO: Offenkundige Tatsachen im Zivilprozess – Benötigen
BGH AKTUELL
Informieren Sie sich hier über aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Streamingdiensten zum Wirksamwerden einer Kündigung bei Verwendung von Gutscheinkarten ist unwirksam
- Urteil des Landgerichts Saarbrücken im „Glasfaser-Mordprozess“ rechtskräftig
- Urteil im „Sympatex-Verfahren“ wegen versuchten Betruges zu Lasten von Anleihegläubigern rechtskräftig
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