PRAXISWISSEN
Praxiswissen für die Momente, in denen Vertrag und Wirklichkeit aufeinandertreffen.
Verträge zeigen ihren Charakter meist erst im Konflikt. Was auf dem Papier ausgewogen wirkt, verschiebt sich unter Druck oft deutlich zulasten der Partei, die Risiken übersehen oder falsch eingeschätzt hat.
Die Beiträge auf dieser Seite entstehen aus der täglichen Arbeit in Vertragsgestaltung und Prozessführung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Maschinen- und Anlagenbau. Gerade dort werden rechtliche Risiken besonders sichtbar: in komplexen Projektketten, grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen und Auseinandersetzungen mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite. Die Artikel greifen die Fragen auf, die in Mandaten immer wieder entstehen: Wo liegen die rechtlichen Sollbruchstellen eines Vertrags, wann werden sie im Projektverlauf gefährlich und was lässt sich tun, bevor aus Spannung Streit wird. Jeder Beitrag verbindet rechtliche Substanz mit der Perspektive eines Anwalts, der Verträge nicht nur gestaltet oder prüft, sondern die Konflikte führt, die aus ihnen entstehen.
Eine individuelle Rechtsberatung ersetzen diese Beiträge nicht. Sie zeigen aber, worauf es in der Praxis ankommt und an welcher Stelle Verträge, Projekte und Konflikte genauer geprüft werden sollten.
AKTUELLE BEITRÄGE

ZPO-Reform 2019 – ein Schritt in Richtung Amtsermittlung
Die ZPO-Reform 2019 – „klein“, aber beachtenswert – ist auf der Zielgeraden. Nachfolgend informiere ich überblicksmäßig über die sich aus dem Gesetzentwurf des Bundejustizministeriums ergebenen „Highlights“.

Bauvertragsrecht: Vergütung für „zusätzliche Leistungen“ bei Pauschalpreisverträgen
Die Vergütung für „zusätzliche Leistungen“ bei Pauschalpreisverträgen im Falle von Nachtragsangeboten des Unternehmers, ist komplex. Grundsätzlich muss sich die aufgrund des Nachtrags zusätzlich geforderte Vergütung aus dem zwischen den Parteien geschlossenen (Anlagen-)Bauvertrag ergeben.

Die negative Feststellungsklage zur Verhinderung einer ausländischen Klage
Kommt es mit einem ausländischen Geschäftspartner zum Streit, z.B. hinsichtlich vermeintlicher Ansprüche aus einem Vertrag, ist es aus Sicht des deutschen Vertragspartners ratsam, sich frühzeitig über mögliche prozessuale Szenarien Gedanken zu machen für den Fall, dass eine Einigung scheitert. Ist entgegen der getroffenen Vereinbarungen damit zu rechnen, dass der ausländische Partner eine Klage im Heimatland beabsichtigt, so sollten Sie umgehend über die Erhebung einer präventiven sog. negativen Feststellungsklage am vereinbarten deutschen Gerichtsstand nachdenken.
BGH AKTUELL
Informieren Sie sich hier über aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Streamingdiensten zum Wirksamwerden einer Kündigung bei Verwendung von Gutscheinkarten ist unwirksam
- Urteil des Landgerichts Saarbrücken im „Glasfaser-Mordprozess“ rechtskräftig
- Urteil im „Sympatex-Verfahren“ wegen versuchten Betruges zu Lasten von Anleihegläubigern rechtskräftig
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