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„Wissen ist Macht.“
Francis Bacon
Die in unserem Newsroom veröffentlichten Artikel sind aus der täglichen anwaltlichen Praxis des Autors entstanden. Sie sollen Ihnen nützliche Überblicksinformationen liefern, können aber eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für inhaltliche Richtigkeit und Aktualität kann keine Gewähr übernommen werden.
AKTUELLE BEITRÄGE
![truck on a highway through the grasslands area of eastern Washington, USA.](https://www.legal-plus.eu/wp-content/uploads/2021/12/truck-on-a-highway-through-the-grasslands-area-of-eastern-washington-usa--300x200.jpg)
Die transportrechtliche Verjährung nach § 439 HGB
LEGAL+ NEWS Die transportrechtliche Verjährung nach § 439
![](https://www.legal-plus.eu/wp-content/uploads/2019/08/ZPO-Reform-2019-300x300.png)
ZPO-Reform 2019 – ein Schritt in Richtung Amtsermittlung
Die ZPO-Reform 2019 – „klein“, aber beachtenswert – ist auf der Zielgeraden. Nachfolgend informiere ich überblicksmäßig über die sich aus dem Gesetzentwurf des Bundejustizministeriums ergebenen „Highlights“.
![Construction crane stands on the background of the sky. Construction site. Tower crane.](https://www.legal-plus.eu/wp-content/uploads/2021/12/construction-crane-stands-on-the-background-of-the-sky-construction-site-tower-crane--300x200.jpg)
Bauvertragsrecht: Vergütung für „zusätzliche Leistungen“ bei Pauschalpreisverträgen
Die Vergütung für „zusätzliche Leistungen“ bei Pauschalpreisverträgen im Falle von Nachtragsangeboten des Unternehmers, ist komplex. Grundsätzlich muss sich die aufgrund des Nachtrags zusätzlich geforderte Vergütung aus dem zwischen den Parteien geschlossenen (Anlagen-)Bauvertrag ergeben.
BGH AKTUELL
Informieren Sie sich hier über aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Anforderungen an die Werbung mit einer durchschnittlichen SternebewertungPressemitteilung 154/24 vom 25.07.2024
- Bundesgerichtshof legt EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von Sportwetten einer Erstattung der im Rahmen unerlaubter Online-Sportwetten erlittenen Verluste von Spielern entgegenstehtPressemitteilung 155/24 vom 25.07.2024
- Revisionshauptverhandlung am 28. August 2024, 10.30 Uhr, im Verfahren 2 StR 54/24 (Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen)Pressemitteilung 153/24 vom 23.07.2024
KONTAKT
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