PRAXISWISSEN

Praxiswissen für die Momente, in denen Vertrag und Wirklichkeit aufeinandertreffen.

Verträge zeigen ihren Charakter meist erst im Konflikt. Was auf dem Papier ausgewogen wirkt, verschiebt sich unter Druck oft deutlich zulasten der Partei, die Risiken übersehen oder falsch eingeschätzt hat.

Die Beiträge auf dieser Seite entstehen aus der täglichen Arbeit in Vertragsgestaltung und Prozessführung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Maschinen- und Anlagenbau. Gerade dort werden rechtliche Risiken besonders sichtbar: in komplexen Projektketten, grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen und Auseinandersetzungen mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite. Die Artikel greifen die Fragen auf, die in Mandaten immer wieder entstehen: Wo liegen die rechtlichen Sollbruchstellen eines Vertrags, wann werden sie im Projektverlauf gefährlich und was lässt sich tun, bevor aus Spannung Streit wird. Jeder Beitrag verbindet rechtliche Substanz mit der Perspektive eines Anwalts, der Verträge nicht nur gestaltet oder prüft, sondern die Konflikte führt, die aus ihnen entstehen.

Eine individuelle Rechtsberatung ersetzen diese Beiträge nicht. Sie zeigen aber, worauf es in der Praxis ankommt und an welcher Stelle Verträge, Projekte und Konflikte genauer geprüft werden sollten.

AKTUELLE BEITRÄGE

White collar crime.
Compliance

Ratgeber GmbH-Recht: Zu den Pflichten und Haftungsrisiken des Geschäftsführers einer GmbH

Im Außenverhältnis haftet zwar grundsätzlich nur die GmbH, die sich bei ihren Geschäftsführern schadlos halten kann. Dies bedeutet allerdings nicht, dass eine Außenhaftung der Geschäftsführer ausgeschlossen ist.

Neben der Eigenhaftung im Bereich des Steuer– und Sozialrechts kommt eine Haftung des Geschäftsführers aus eigenen vertraglichen Verpflichtungen, aus veranlasstem Rechtsschein, wegen eines (Eigen-)Verschuldens bei Vertragsschluss sowie aus unerlaubter Handlung in Betracht.

Aus vorgenannten Gründen ist jedem Geschäftsführer einer GmbH dringend zu empfehlen, die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsführertätigkeit genau zu kennen.

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Timber frame house, real estate
Handelsrecht

Schätzung fiktiver Mängelbeseitigungskosten

Bereits seit einiger Zeit ist durch eine Grundsatzentscheidung des BGH geklärt, dass der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß den §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber noch nicht aufgewendeten „fiktiven“ Mängelbeseitigungskosten bemessen werden kann, vgl. BGH-Urteil vom 12.03.2021, Az. V ZR 33/19. Für die Praxis ist hieran anknüpfend von besonderer Relevanz, wie das im Einzelfall zur Entscheidung berufene Gericht die Höhe solcher fiktiven Schadenskosten zu bestimmen hat.

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Europe
Handelsrecht

EUGH-Urteil „LKW Walter“

Die im Ausgangspunkt sehr zu begrüßende Möglichkeit, auch im grenzüberscheitenden EU-Geschäftsverkehr eigene Rechte möglichst einfach und schnell durchsetzen zu können, birgt einige Tücken. Die Erfahrungen des Verfassers zeigen, dass die Wirtschaftsbeteiligten im Falle des Eingangs rechtlich relevanter Post aus dem Ausland oftmals überfordert sind. Dies hat nicht zuletzt auch damit zu tun, dass die aus dem Ausland eingehenden gerichtlichen Schriftstücke nicht selten den europarechtlichen Anforderungen nicht entsprechen.

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BGH AKTUELL

Informieren Sie sich hier über aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

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