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„Wissen ist Macht.“
Francis Bacon
Die in unserem Newsroom veröffentlichten Artikel sind aus der täglichen anwaltlichen Praxis des Autors entstanden. Sie sollen Ihnen nützliche Überblicksinformationen liefern, können aber eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für inhaltliche Richtigkeit und Aktualität kann keine Gewähr übernommen werden.
AKTUELLE BEITRÄGE
![Construction of building](https://www.legal-plus.eu/wp-content/uploads/2021/12/construction-of-building-300x200.jpg)
Fertigstellungsgrad des Werkes
In den das Recht zur Verweigerung der Abnahme betreffenden Normen (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 12 Abs. 3 VOB/B) heißt es, dass die Abnahme des Werkes wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden darf. Es findet sich dort keinerlei Aussage zum erforderlichen Fertigstellungsgrad des Werkes als Abnahmevoraussetzung.
Gerade im regelmäßig sehr komplexen Anlagenbau ist aber die Frage, welchen Grad der Fertigstellung das Werk erreicht haben muss, damit es als abnahmereif angesehen werden kann, sehr bedeutsam.
![Construction worker with construction level working on a sidewalk](https://www.legal-plus.eu/wp-content/uploads/2021/12/construction-worker-with-construction-level-working-on-a-sidewalk-300x200.jpg)
Wesentlicher Mangel im Anlagenbau
Die Beantwortung der Frage, ob ein wesentlicher Mangel vorliegt, bereitet gerade im oft sehr komplexen Anlagenbau große Schwierigkeiten. Dabei stellt das Fehlen wesentlicher Mängel die entscheidende Voraussetzung für die Abnahme dar. Letztere hat erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung: So knüpft hieran regelmäßig der Beginn der Gewährleistungsfristen an. Zudem hängt von der Abnahme in aller Regel die Fälligkeit eines erheblichen Teils der vereinbarten Vergütung ab.
![Construction worker in protective uniform shaking hands with businessman in hardhat at construction](https://www.legal-plus.eu/wp-content/uploads/2021/12/construction-worker-in-protective-uniform-shaking-hands-with-businessman-in-hardhat-at-construction-300x200.jpg)
Förmliche Abnahme im Baurecht
Gerade im Falle komplexer (Anlagen-)Bauvorhaben vereinbaren die Vertragsparteien häufig – dies meist unter Zugrundelegung der VOB/B – die Durchführung einer sog. förmlichen Abnahme. Nachfolgender Beitrag befasst sich mit der Frage, was es mit einer solchen förmlichen Abnahme eigentlich auf sich hat.
BGH AKTUELL
Informieren Sie sich hier über aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Anforderungen an die Werbung mit einer durchschnittlichen SternebewertungPressemitteilung 154/24 vom 25.07.2024
- Bundesgerichtshof legt EuGH die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit eines Anbieters von Sportwetten einer Erstattung der im Rahmen unerlaubter Online-Sportwetten erlittenen Verluste von Spielern entgegenstehtPressemitteilung 155/24 vom 25.07.2024
- Revisionshauptverhandlung am 28. August 2024, 10.30 Uhr, im Verfahren 2 StR 54/24 (Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen)Pressemitteilung 153/24 vom 23.07.2024
KONTAKT
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