„Wissen ist Macht.“
Francis Bacon
Die in unserem Newsroom veröffentlichten Artikel sind aus der täglichen anwaltlichen Praxis des Autors entstanden. Sie sollen Ihnen nützliche Überblicksinformationen liefern, können aber eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für inhaltliche Richtigkeit und Aktualität kann keine Gewähr übernommen werden.
AKTUELLE BEITRÄGE
Jedes Kredit beanspruchende Unternehmen sollte Rückforderungsansprüche prüfen! – Zur Unzulässigkeit sog. Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen mit Unternehmen.
Nach mittlerweile nicht mehr ganz junger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und Az. XI ZR 233/16) sind über lange Zeit übliche Bearbeitungsgebühren auch bei Darlehen an Unternehmen unzulässig und damit entsprechende Vereinbarungen in Kreditverträgen – auch im Falle von Überziehungskrediten – unwirksam.
Vollstreckungsbescheid rechtskräftig – Was kann noch helfen?
LEGAL+ NEWS Vollstreckungsbescheid rechtskräftig – Was kann noch helfen?
BGH beseitigt verbreitetes Fehlverständnis seiner Rechtsprechung zur Anwendung des Sachmängelgewährleistungsrechts beim Anteilskauf (Urteil vom 26.09.2018, Az. VIII ZR 187/17)
BGH beseitigt verbreitetes Fehlverständnis seiner Rechtsprechung zur Anwendung des Sachmängelgewährleistungsrechts beim Anteilskauf! Ein umfassender Ausschluss gesetzlicher Gewährleistungsansprüche im Anteilskaufvertrag steht einer Anwendung des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) nicht grundsätzlich entgegen!
BGH AKTUELL
Informieren Sie sich hier über aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Zulässigkeit des Sonntagsverkaufs von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck in einem GartenmarktPressemitteilung 230/24 vom 05.12.2024
- Verurteilung wegen Verursachung des Todes einer verschwundenen 21-Jährigen überwiegend bestätigtPressemitteilung 231/24 vom 05.12.2024
- Revision der Staatsanwaltschaft führt zur teilweisen Aufhebung eines Urteils des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-TeststellenPressemitteilung 232/24 vom 05.12.2024
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