„Wissen ist Macht.“
Francis Bacon
Die in unserem Newsroom veröffentlichten Artikel sind aus der täglichen anwaltlichen Praxis des Autors entstanden. Sie sollen Ihnen nützliche Überblicksinformationen liefern, können aber eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für inhaltliche Richtigkeit und Aktualität kann keine Gewähr übernommen werden.
AKTUELLE BEITRÄGE
BGH beseitigt verbreitetes Fehlverständnis seiner Rechtsprechung zur Anwendung des Sachmängelgewährleistungsrechts beim Anteilskauf (Urteil vom 26.09.2018, Az. VIII ZR 187/17)
BGH beseitigt verbreitetes Fehlverständnis seiner Rechtsprechung zur Anwendung des Sachmängelgewährleistungsrechts beim Anteilskauf! Ein umfassender Ausschluss gesetzlicher Gewährleistungsansprüche im Anteilskaufvertrag steht einer Anwendung des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) nicht grundsätzlich entgegen!
Was machen sog. Mediaagenturen? – Eine Analyse der im Mediageschäft üblichen Vertragsverhältnisse.
„Mediaagenturverträge sind ihrer Rechtsnatur nach regelmäßig als Geschäftsbesorgungsverträge zu qualifizieren, bei denen sich der eine Teil (Mediaagentur) zur Ausführung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Wahrung fremder Vermögensinteressen (insbesondere Mediaplanung und -einkauf) und der andere Teil (werbungtreibender Kunde) zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet.“ (BGH-Urteil vom 16.6.2016, Az. III ZR 282/14)
Die Hürden zum Individualvertrag sind hoch: Wann ist eine Regelung „ausgehandelt“ und unterliegt damit nicht den Beschränkungen des AGB-Rechts?
LEGAL+ NEWS Die Hürden zum Individualvertrag sind hoch: Wann ist
BGH AKTUELL
Informieren Sie sich hier über aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Schuss in die Wohnung pakistanischer Nachbarn aus fremdenfeindlichen Motiven rechtskräftigPressemitteilung 90/24 vom 17.04.2024
- Revisionshauptverhandlung am 24. April 2024, 10.30 Uhr, im Verfahren 2 StR 218/23 (Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Ermordung ihres vierjährigen Sohnes im Jahr 1988)Pressemitteilung 91/24 vom 17.04.2024
- Verhandlungstermin am 15. Mai 2024, 11.00 Uhr in Sachen VIII ZR 226/22 (Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften Verbrauchers bei Abschluss von "Kauf- und Dienstleistungsverträgen" über Teakbäume in Costa Rica mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen über Fernkommunikationsmittel ohne Widerrufsbelehrung)Pressemitteilung 87/24 vom 16.04.2024
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