PROZESSFÜHRUNG
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INTERNATIONALE KONFLIKTBERATUNG
Andere beraten – LEGAL+ übernimmt.
Prozessführung verlangt Übernahme.
Wer vor Gericht steht, kann nicht beraten und sich zurücklehnen. LEGAL+ übernimmt – Verantwortung, Führung, Entscheidung. Jeder Fall wird als eigener geführt, mit derselben Sorgfalt, mit der wir unsere eigene Sache vertreten würden. Übernahme bedeutet, das Risiko nicht zurückzuspielen, sondern es zu tragen: mit klarer Position, sauberer Vorbereitung und der Bereitschaft, im Streit Verantwortung zu übernehmen – bis zum Urteil oder zur Lösung, die Bestand hat.
Wo LEGAL+ übernimmt
LEGAL+ übernimmt dort, wo Ihre wirtschaftlichen Beziehungen auch rechtlich begleitet, durchgesetzt oder verteidigt werden müssen. Typische Situationen sind komplexe Verträge und Projekte mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, bei denen Sie die rechtlichen Grundlagen nicht dem Zufall überlassen wollen oder in eine Phase geraten, in der die Zusammenarbeit mit Ihrem Vertragspartner ins Wanken kommt.
Das Spektrum reicht von der Vertragsarbeit in komplexen oder langfristigen Geschäftsbeziehungen – etwa Vertriebs-, Liefer-, Projekt- oder sonstigen wirtschaftsrechtlichen Rahmenverträgen – bis hin zu bereits eskalierten Fällen: zerfallende Liefer- und Projektbeziehungen, Forderungskonflikte mit ernster finanzieller Reichweite, substanziellen Mängelkonstellationen, Haftungsfällen oder folgenreichen Vertragsbrüchen – auch im internationalen Umfeld.
LEGAL+ übernimmt, wenn ein „Lauflassen“ nicht mehr verantwortbar erscheint und die Situation eine klare Struktur, eine belastbare Einschätzung und schlichtweg Durchsetzung erfordert. Verträge werden so entworfen, dass sie im Streit tatsächlich tragen, und Streitigkeiten werden mit der notwendigen Härte so geführt, dass sich Ihre Interessen im maximal möglichen Umfang durchsetzen.
Lesen Sie hier, was ich als Prozessanwalt für Sie tun kann:
Lesen Sie hier, in welchen Vertragsangelegenheiten LEGAL+ regelmäßig arbeitet:
Rechtsanwalt Daniel J. Meier-Greve | BEYOND ADVICE
Warum LEGAL+
Weil LEGAL+ übernimmt.
LEGAL+ steht für mehr anwaltliche Verantwortung, persönliche Betreuung und Effizienz. Ihr Mandat liegt bei einem erfahrenen Prozessanwalt, der es persönlich führt und Prozess wie zugrunde liegende Verträge zusammen denkt. Das bedeutet für Sie konkret:
- weniger Gutachten
- mehr Entscheidungen
- mehr und schnellere Ergebnisse
LEGAL+ übernimmt die Steuerung Ihres Falls, während Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Für diese Art der Verantwortungsübernahme steht „Beyond Advice“.
REFERENZEN
MANDANTENSTIMMEN
AKTUELLE BEITRÄGE

Vertragsrecht: Stuttgart 21 und die Sprechklausel – ein Lehrstück für klare Vertragsgestaltung
Manchmal entscheidet ein einziger Satz über Milliarden. Beim Projekt Stuttgart 21 ist genau das passiert. Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stand eine kurze Vertragsregelung – die sogenannte „Sprechklausel“.

Der Verstoß gegen eine internationale Gerichtsstandsvereinbarung kann schadensersatzpflichtig machen! – Zum Urteil des BGH vom 17.10.2019 (Az. III ZR 42/19)
Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen, gerade wenn ihnen eine ausschließliche Geltung zukommen soll, haben in aller Regel nicht zuletzt den Zweck, die von der Vereinbarung begünstigte Partei vor oft sehr erheblichen Kosten eines Rechtsstreits in der Fremde zu schützen.
Leider ist es aber keine Seltenheit, dass der andere Vertragspartner im Streitfall von der Gerichtsstandsvereinbarung plötzlich nichts mehr wissen will. Hintergrund eines solchen an sich unredlichen Vorgehens ist – auf der Hand liegend – nicht zuletzt das Erpressungspotential, das sich mit einem solchen Vorgehen verbindet. Denn die sich – unter Verstoß gegen die Gerichtsstandsvereinbarung – einer ausländischen Klage ausgesetzt sehende Partei ist zur Vermeidung von Rechtsnachteilen regelmäßig gezwungen, im Ausland über Anwälte tätig zu werden. Dies wiederum ist oftmals sehr teuer, wobei hierbei die USA das wohl prominenteste Beispiel darstellen.

Sachverständiger befangen – Vorhandenes Gutachten dennoch vom Gericht verwertbar?
In einem praxisrelevanten Urteil hat sich der BGH klarstellend dazu geäußert, ob und in welchen Fällen das Gutachten eines für Befangen erklärten Sachverständigen vom Gericht verwertet werden darf.
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