Legal Prozesskanzlei
Prozessanwalt Daniel Meier-Greve

PROZESSPRÄVENTION

PROZESSFÜHRUNG

KONFLIKTLÖSUNG

INTERNATIONALE KONFLIKTBERATUNG

Klarheit und Strategie – in der Vertragsgestaltung wie vor Gericht.

LEGAL+ ist Ihre Boutique-Kanzlei für wirtschaftsrechtliche und zivilrechtliche Beratung – mit Klarheit und Strategie – unabhängig, fokussiert, persönlich.

Ob vorausschauende Vertragsgestaltung oder konsequente Prozessführung: Ich berate meine Mandanten in anspruchsvollen wirtschaftsrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten – fokussiert auf die Vermeidung und Lösung von Konflikten.

Klarheit und Strategie – das sind keine Schlagworte, sondern Grundprinzipien meiner Arbeit:

Klarheit bedeutet für Sie: verständliche, präzise und nachvollziehbare Lösungen – ob im Vertragstext oder in der prozessualen Kommunikation. Ich sage Ihnen offen, was geht – und was nicht.
Strategie heißt: Ich arbeite nicht reaktiv, sondern mit Plan. Ich denke mehrere Schritte voraus, bewerte Risiken ehrlich und handle taktisch – damit Ihre Ziele effizient erreicht werden.

LEGAL+ | SPEZIALISIERUNG

1.) Prozessprävention

„Die Feder ist mächtiger als das Schwert“

Viele Prozesse lassen sich durch eine richtige Vertragsgestaltung oder einem strategischen Konfliktmanagement vermeiden. 

Lesen Sie hier, wie ich Sie bei der Prozessprävention unterstützen kann: 

Prozessprävention​

2.) Prozessführung

„Wer nicht kämpft, hat schon verloren“

Konflikte lösen – vor Gericht, mit Strategie, Klarheit  und persönlichem Einsatz. Ich vertrete Sie in wirtschafts- und zivilrechtlichen Streitigkeiten – bundesweit und grenzüberschreitend. Vom einstweiligen Rechtsschutz bis zur Berufung – und wenn nötig bis zum BGH.

Lesen Sie hier, was ich als Prozessanwalt für Sie tun kann:

Prozessführung

LEGAL+ | KANZLEI

LEGAL+ | Rechtsanwalt Daniel J. Meier-Greve

Warum LEGAL+?

LEGAL+ steht für ein Plus an Spezialisierung, ein Plus an persönlicher Betreuung – und ein Plus an strategischer Klarheit.

Sie sprechen mit mir – nicht mit einer wechselnden Struktur. Ich arbeite schnell, klar strukturiert und lösungsorientiert – für Unternehmer ebenso wie für Privatpersonen mit besonderen Anliegen.

Boutique statt Großkanzlei – warum viele Mandanten bewusst anders entscheiden

In der internationalen Wirtschaft setzen viele Unternehmen reflexartig auf große Kanzleien. Wer dort Mandant ist, kennt das Prinzip: Aktenlauf durch mehrere Dezernate, wechselnde Ansprechpartner, hohe Taktung – und oft wenig greifbare Strategie.

Ich arbeite anders.

Als spezialisierter Prozessanwalt berate ich konzentriert, persönlich und auf Augenhöhe – mit Fokus auf unternehmerische Entscheidungslogik und pragmatische Lösungen – nicht akademische Schriftsatzakrobatik.

Klingt nach dem, was Sie suchen? Dann lassen Sie uns sprechen.

REFERENZEN

MANDANTENSTIMMEN

AKTUELLE BEITRÄGE

Vertragsgestaltung im Vertragsrecht – klare Regelungen
Internationales Prozessrecht

Durchsetzung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen: Was tun bei einer Klage aus dem Ausland trotz entgegenstehender ausschließlicher Gerichtsstandsvereinbarung?

Um kostspielige und unangenehme Rechtsstreitigkeiten im Ausland zu verhindern, ist es ratsam, mit ausländischen Geschäftspartnern ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen abzuschließen, die ausschließlich deutsche Gerichte als zuständig festlegen. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass der Geschäftspartner im Streitfall, entgegen der Gerichtsstandsvereinbarung, Klage in seinem eigenen Land einreicht. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Was kann man zur Durchsetzung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen tun?

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Judge's gavel. Symbol for jurisdiction. Law concept a wooden judges gavel on table in a courtroom
Internationales Prozessrecht

Anerkennung und Vollstreckung von EU-Urteilen in Deutschland

Mit der Internationalisierung des Geschäftsverkehrs geht einher, dass der Frage, ob und wie ein im Heimatland des Gläubigers ergangenes Urteil im hiervon abweichenden Heimatstaat des Schuldners vollstreckt werden kann, eine hohe praktische Bedeutung zukommt. Denn die leidliche Erfahrung auch des Verfassers dieses Beitrags zeigt, dass viele Schuldner zur freiwilligen Leistung nicht bereit sind.

Nachfolgender Beitrag verschafft einen Überblick, wie ein in der EU in Zivil- und/oder Handelssachen erlassenes Urteil in anderen EU-Mitgliedstaaten – hier am Beispiel Deutschland – vollstreckt werden kann.

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