„Wissen ist Macht.“
Francis Bacon
Die Beiträge im Newsroom entstehen aus meiner täglichen anwaltlichen Praxis im Vertragsrecht und in der Prozessführung. Sie greifen aktuelle Urteile, rechtliche Entwicklungen und Streitfragen auf – und zeigen, welche Lehren sich für die Vertragsgestaltung und die Prozessstrategie ziehen lassen.
Die Artikel bieten einen kompakten Überblick und sollen Mandanten Orientierung geben, wie juristische Fragen im Vertragsrecht und bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen praktisch gelöst werden können. Eine individuelle Rechtsberatung ersetzen sie nicht.
AKTUELLE BEITRÄGE

Durchsetzung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen: Was tun bei einer Klage aus dem Ausland trotz entgegenstehender ausschließlicher Gerichtsstandsvereinbarung?
Um kostspielige und unangenehme Rechtsstreitigkeiten im Ausland zu verhindern, ist es ratsam, mit ausländischen Geschäftspartnern ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen abzuschließen, die ausschließlich deutsche Gerichte als zuständig festlegen. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass der Geschäftspartner im Streitfall, entgegen der Gerichtsstandsvereinbarung, Klage in seinem eigenen Land einreicht. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Was kann man zur Durchsetzung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen tun?

Anerkennung und Vollstreckung von EU-Urteilen in Deutschland
Mit der Internationalisierung des Geschäftsverkehrs geht einher, dass der Frage, ob und wie ein im Heimatland des Gläubigers ergangenes Urteil im hiervon abweichenden Heimatstaat des Schuldners vollstreckt werden kann, eine hohe praktische Bedeutung zukommt. Denn die leidliche Erfahrung auch des Verfassers dieses Beitrags zeigt, dass viele Schuldner zur freiwilligen Leistung nicht bereit sind.
Nachfolgender Beitrag verschafft einen Überblick, wie ein in der EU in Zivil- und/oder Handelssachen erlassenes Urteil in anderen EU-Mitgliedstaaten – hier am Beispiel Deutschland – vollstreckt werden kann.

Urkundenklage im Zivilprozess: Definition, Ablauf und Kontext mit dem Mahnverfahren
Eine Urkundenklage bzw. ein Urkundenprozess bietet als beschleunigtes Verfahren die Möglichkeit, eine Klage – zunächst – nur mittels Urkunden zu führen, vgl. § 592 ZPO.
BGH AKTUELL
Informieren Sie sich hier über aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Wohnungsmakler schuldet Schadensersatz wegen Benachteiligung einer Mietinteressentin aus ethnischen GründenPressemitteilung 025/2026 vom 29.01.2026
- Unzulässigkeit einer gewinnbringenden Untervermietung von WohnraumPressemitteilung 024/2026 vom 28.01.2026
- Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen im Verfahren über Informationspflichtverletzungen im sog. "Dieselskandal" vorPressemitteilung 022/2026 vom 28.01.2026
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