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Zur Verjährung von Frachtansprüchen – Ausnahme ist beim Frachtvergütungsanspruch die Regel!

Das Frachtgeschäft ist Massengeschäft. Daher ist die Branche darauf angewiesen, einzelne Frachtaufträge zeitnah „ad acta“ legen zu können. Das internationale Frachtrecht, das die Frachtbranche schützen will, sieht aus diesem Grund für transportrechtliche Ansprüche eine gegenüber der Regelverjährung stark verkürze Verjährungsfrist vor. Nicht einfach ist die Frage zu beantworten, welche Frist für die Verjährung von Frachtansprüchen im konkreten Fall nun eigentlich gilt. 1, 2 oder 3?