Schlagwortarchiv für: bgh

Files and evidence bag in a crime lab, conceptual image

BGH zu den Rechtsfolgen einer Beweisvereitelung

LEGAL+

LEGAL+ NEWS

Files and evidence bag in a crime lab, conceptual image
Ratgeber Prozessrecht: Wichtige Klarstellung des BGH zu den möglichen Rechtsfolgen einer Beweisvereitelung

In Rechtstreitigkeiten kommt es immer wieder vor, dass eine Partei die Beweisführung des Gegners durch eine Beweisvereitelung erschwert. In diesen Fällen kommt dann die praxisrelevante Frage auf, ob und gegebenenfalls mit welchen Rechtsfolgen von einer Beweisvereitelung auszugehen ist.

Das klarstellende BGH-Urteil vom 16.11.2021 (Az. VI ZR 100/20) zu den Rechtsfolgen einer Beweisvereitelung

Der BGH hat dazu in einem jüngeren Urteil wichtige Feststellungen getroffen und dabei insbesondere einen vielfach anzutreffendes Fehlverständnis beseitigt, wonach im Falle einer Beweisvereitelung der Beweis als geführt anzusehen sei. Der BGH hat in seinem Urteil vom 16.11.2021 (Az. VI ZR 100/20) ausgeführt:

„(…)

Entgegen der Auffassung der Revision ist dem Kläger der Beweis seiner diesbezüglichen Behauptungen allerdings nicht deshalb abgeschnitten, weil ihm wegen der Veräußerung seines Fahrzeugs im September 2017 eine Beweisvereitelung vorzuwerfen wäre. Von einer Beweisvereitelung kann nur gesprochen werden, wenn die nicht beweisbelastete Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert (BGH, Urteile vom 25. Juni 1997 – VIII ZR 300/96, NJW 1997, 3311, juris Rn. 18; vom 11. Juni 2015 – I ZR 226/13, WRP 2016, 35 Rn. 44 – Deltamethrin I mwN). Durch die Veräußerung seines Fahrzeugs hat der Kläger jedoch nicht die Beweisführung der Beklagten, sondern allenfalls die eigene erschwert. Denn er ist für die vollständige und fachgerechte Reparatur seines Fahrzeugs entsprechend den Vorgaben des vorgerichtlichen Gutachters beweispflichtig.

Abgesehen davon führt die Annahme einer Beweisvereitelung nicht zu der von der Revision für sich in Anspruch genommenen Rechtsfolge. Liegen die Voraussetzungen einer Beweisvereitelung durch den Gegner der beweisbelasteten Partei vor, können zugunsten der beweisbelasteten Partei Beweiserleichterungen in Betracht kommen, die unter Umständen bis zur Umkehr der Beweislast gehen können. Die Beweisvereitelung führt dagegen nicht dazu, dass eine Beweiserhebung gänzlich unterbleiben könnte und der Vortrag der beweisbelasteten Partei als bewiesen anzusehen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 – I ZR 226/13, aaO Rn. 48 f. – Deltamethrin I mwN).

(…).

Approaching the bench in a courtroom with gavel and judge seat for law and order trial proceedings
Bewertung

 

Dieses Urteils zu den möglichen Rechtsfolgen einer Beweisvereitelung beinhaltet nach allem die folgenden, wichtigen Erkenntnisse für die Prozessführung:

  • Beweisvereitelung meint allein den Fall, dass die nicht beweisbelastete Partei der belasteten Gegenpartei die Beweisführung unmöglich macht oder erschwert.
  • Gegebenenfalls kommen als Rechtsfolge zugunsten der beweisbelasteten Partei Beweiserleichterungen und unter Umständen eine Umkehr der Beweislast in Betracht.
  • Nicht zu den möglichen Rechtsfolgen einer Beweisvereitelung gehört, dass der Beweis als geführt anzusehen ist mit der Folge, dass die streitige Tatsache als bewiesen anzusehen wäre.
Sie haben Fragen dazu?

AKTUELLE BEITRÄGE

Judge's gavel. Symbol for jurisdiction. Law concept a wooden judges gavel on table in a courtroom
Handelsrecht

Der Verstoß gegen eine internationale Gerichtsstandsvereinbarung kann schadensersatzpflichtig machen! – Zum Urteil des BGH vom 17.10.2019 (Az. III ZR 42/19)

Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen, gerade wenn ihnen eine ausschließliche Geltung zukommen soll, haben in aller Regel nicht zuletzt den Zweck, die von der Vereinbarung begünstigte Partei vor oft sehr erheblichen Kosten eines Rechtsstreits in der Fremde zu schützen.

Leider ist es aber keine Seltenheit, dass der andere Vertragspartner im Streitfall von der Gerichtsstandsvereinbarung plötzlich nichts mehr wissen will. Hintergrund eines solchen an sich unredlichen Vorgehens ist – auf der Hand liegend – nicht zuletzt das Erpressungspotential, das sich mit einem solchen Vorgehen verbindet. Denn die sich – unter Verstoß gegen die Gerichtsstandsvereinbarung – einer ausländischen Klage ausgesetzt sehende Partei ist zur Vermeidung von Rechtsnachteilen regelmäßig gezwungen, im Ausland über Anwälte tätig zu werden. Dies wiederum ist oftmals sehr teuer, wobei hierbei die USA das wohl prominenteste Beispiel darstellen.

Weiter lesen »

KONTAKT

LEGAL+

+49 (40) 57199 74 80

+49 (170) 1203 74 0

Neuer Wall 61 D-20354 Hamburg

kontakt@legal-plus.eu

Profitieren Sie von meinem aktiven Netzwerk!

Ich freue mich auf unsere Vernetzung.

Copyright 2024 © All rights Reserved.