LEGAL+ NEWS
In meinem Blog-Beitrag „Dürfen sog. Abmahnvereine alles? – Zur Schadensersatzpflicht von Abmahnvereinen wie z.B. dem Verband sozialer Wettbewerb (VSW)“ hatte ich aus praktischer Erfahrung bereits darüber berichtet, dass sog. Abmahnvereine bis heute – von Gerichten gedeckt – meist schadlos zu Lasten von Marktteilnehmern agieren.
Mit seinem jüngsten Vorgehen gegen Influencer hat der Verband sozialer Wettbewerb (VSW) viel mediale Aufmerksamkeit erregt und so – ungewollt – endlich auch Bewegung in die Frage gebracht, was Abmahnvereine dürfen und was nicht. Das „Handelsblatt“ hat nun – auch mit meiner Unterstützung – in seiner jüngsten Wochenendausgabe vom 15./16./17. März 2019 wertvolle Aufklärungsarbeit hinsichtlich des fragwürdigen Agierens des VSW geleistet.
Rechtsfolge des in Rede stehenden Agierens des VSW sowie ggf. natürlich jedes anderen Abmahnvereins kann, wie ich in meinem oben bezeichneten Artikel erläutert habe, u.a. eine Schadensersatzpflicht gegenüber geschädigten Marktteilnehmern sein.
AKTUELLE BEITRÄGE

Die Abnahme im Anlagenbau
Die Abnahme ist im Anlagenbau kein bloßer Schlusspunkt des Projekts, sondern der rechtliche und wirtschaftliche Wendepunkt für den Anbieter. Von ihr hängen Schlusszahlung, Beweislast und Gewährleistungsfristen ab. Der Beitrag zeigt, mit welchen Mitteln Auftraggeber die Abnahme verzögern und wie Anbieter vertraglich und praktisch darauf reagieren sollten.

Spezifikationsänderungen im Projektverlauf
Spezifikationsänderungen gehören im Maschinen- und Anlagenbau zum Projektalltag. Streit entsteht regelmäßig nicht wegen der Änderung selbst, sondern wegen der Frage, ob sie vom ursprünglichen Leistungsumfang gedeckt ist oder als Nachtrag zusätzlich zu vergüten ist. Der Beitrag zeigt, worauf Anbieter bei Dokumentation, Nachtragsmanagement und vertraglicher Ausgangslage achten sollten.

Mängelrügen als Zahlungsvermeidungsstrategie im Maschinen- und Anlagenbau
Die Schlussrechnung ist gestellt, die Anlage läuft — und statt der Zahlung kommt eine Mängelrüge. Wer dieses Muster nicht erkennt, verliert Zeit, Liquidität und Verhandlungsposition. Der Beitrag zeigt, wie Anbieter sich dagegen aufstellen — von der Dokumentation über die qualifizierte Zurückweisung bis zur Klage.
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