LEGAL+ NEWS
In meinem Blog-Beitrag „Dürfen sog. Abmahnvereine alles? – Zur Schadensersatzpflicht von Abmahnvereinen wie z.B. dem Verband sozialer Wettbewerb (VSW)“ hatte ich aus praktischer Erfahrung bereits darüber berichtet, dass sog. Abmahnvereine bis heute – von Gerichten gedeckt – meist schadlos zu Lasten von Marktteilnehmern agieren.
Mit seinem jüngsten Vorgehen gegen Influencer hat der Verband sozialer Wettbewerb (VSW) viel mediale Aufmerksamkeit erregt und so – ungewollt – endlich auch Bewegung in die Frage gebracht, was Abmahnvereine dürfen und was nicht. Das „Handelsblatt“ hat nun – auch mit meiner Unterstützung – in seiner jüngsten Wochenendausgabe vom 15./16./17. März 2019 wertvolle Aufklärungsarbeit hinsichtlich des fragwürdigen Agierens des VSW geleistet.
Rechtsfolge des in Rede stehenden Agierens des VSW sowie ggf. natürlich jedes anderen Abmahnvereins kann, wie ich in meinem oben bezeichneten Artikel erläutert habe, u.a. eine Schadensersatzpflicht gegenüber geschädigten Marktteilnehmern sein.
AKTUELLE BEITRÄGE

Insolvenzanfechtung: Rückforderung von Zahlungen
Wenn nach der Insolvenz Post vom Verwalter kommt, geht es meist um viel Geld. Gefordert wird die Rückzahlung längst vereinnahmter Beträge – gestützt auf die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO. Für betroffene Unternehmen ist das kein Randthema, sondern ein echtes Haftungsrisiko. Der Beitrag zeigt, welche Anfechtungstatbestände es gibt, worauf es in der Verteidigung ankommt und welche Unterlagen jetzt entscheidend sind.

Bis 10.000 € vor das Amtsgericht: Warum das schiefgeht
Bis 10.000 € vor’s Amtsgericht – ein Fehler mit Ansage. Die geplante Streitwertreform verschiebt massenhaft Verfahren von den Landgerichten zu den Amtsgerichten. Klingt nach Entlastung – wird aber das Gegenteil bringen.

Vertragsrecht: Stuttgart 21 und die Sprechklausel – ein Lehrstück für klare Vertragsgestaltung
Manchmal entscheidet ein einziger Satz über Milliarden. Beim Projekt Stuttgart 21 ist genau das passiert. Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stand eine kurze Vertragsregelung – die sogenannte „Sprechklausel“.
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