LEGAL+ NEWS
In meinem Blog-Beitrag „Dürfen sog. Abmahnvereine alles? – Zur Schadensersatzpflicht von Abmahnvereinen wie z.B. dem Verband sozialer Wettbewerb (VSW)“ hatte ich aus praktischer Erfahrung bereits darüber berichtet, dass sog. Abmahnvereine bis heute – von Gerichten gedeckt – meist schadlos zu Lasten von Marktteilnehmern agieren.
Mit seinem jüngsten Vorgehen gegen Influencer hat der Verband sozialer Wettbewerb (VSW) viel mediale Aufmerksamkeit erregt und so – ungewollt – endlich auch Bewegung in die Frage gebracht, was Abmahnvereine dürfen und was nicht. Das „Handelsblatt“ hat nun – auch mit meiner Unterstützung – in seiner jüngsten Wochenendausgabe vom 15./16./17. März 2019 wertvolle Aufklärungsarbeit hinsichtlich des fragwürdigen Agierens des VSW geleistet.
Rechtsfolge des in Rede stehenden Agierens des VSW sowie ggf. natürlich jedes anderen Abmahnvereins kann, wie ich in meinem oben bezeichneten Artikel erläutert habe, u.a. eine Schadensersatzpflicht gegenüber geschädigten Marktteilnehmern sein.
AKTUELLE BEITRÄGE

Commercial Courts in Deutschland
Deutschland hat mit den Commercial Courts eine neue staatliche Schiene für große Wirtschaftssachen eingeführt: erste Instanz direkt am Oberlandesgericht, Verfahrensführung auf Englisch möglich, anschließende Revision zum BGH ohne Zulassung. Vorgelagert arbeiten Commercial Chambers am Landgericht unterhalb der jeweiligen Streitwertschwelle. Der Beitrag ordnet die Neuerungen ein, erklärt den Organisationstermin, das wortgetreue Protokoll und den Rechtsmittelweg und zeigt, wann diese Schiene eine echte Alternative zum Schiedsverfahren sein kann.

WhatsApp Business AGB im Check
WhatsApp Business AGB mit weiter Inhaltslizenz und 100-Dollar-Cap. Was rechtlich wirklich greift und wie Unternehmen mit Upload-Policy, Beweisroutine und Zweitkanal ihre Position sichern.

Insolvenzanfechtung: Rückforderung von Zahlungen
Wenn nach der Insolvenz Post vom Verwalter kommt, geht es meist um viel Geld. Gefordert wird die Rückzahlung längst vereinnahmter Beträge – gestützt auf die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO. Für betroffene Unternehmen ist das kein Randthema, sondern ein echtes Haftungsrisiko. Der Beitrag zeigt, welche Anfechtungstatbestände es gibt, worauf es in der Verteidigung ankommt und welche Unterlagen jetzt entscheidend sind.
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