„Wissen ist Macht.“
Francis Bacon
Die in unserem Newsroom veröffentlichten Artikel sind aus der täglichen anwaltlichen Praxis des Autors entstanden. Sie sollen Ihnen nützliche Überblicksinformationen liefern, können aber eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für inhaltliche Richtigkeit und Aktualität kann keine Gewähr übernommen werden.
AKTUELLE BEITRÄGE
Beweiswert von Privatgutachten
Der Beweiswert von Privatgtuachten kommt dem gerichtlicher Sachverständigengutchten sehr nahe. Die Praxis wird dem oft nicht gerecht: So tendieren viele Gerichte dazu, Privatgutachten, d.h. außerhalb des Prozesses beauftragte Gutachten, als lästig zu empfinden. Diese zumeist als parteiisch „abgestempelten“ Gutachten werden deshalb in den meisten Fällen gegenüber gerichtlich beauftragten Gutachten als geringwertiger eingestuft und im Urteil mit floskelartiger Begründung herabgewürdigt. Dieses in der Praxis verbreitete Vorgehen ist allerdings von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht gedeckt! Tatsächlich kommen von den Parteien beigebrachten Gutachten eine wichtige Bedeutung für den verfassungsrechtlich garantierten Rechtsschutz der Parteien zu. Nur so lassen sich nämlich – nicht seltene – Fehler in Gerichtsgutachten lückenlos aufdecken.
BGH-Urteil “Influencer II”
LEGAL+ NEWS BGH-Urteil “Influencer II” In seinem Urteil “Influencer II”
Zur Erlangung einer Güterkraftverkehrslizenz in Deutschland
Das Güterkraftverkehrsgewerbe ist bei Transporten mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen erlaubnispflichtig. Die zu erfüllenden Voraussetzungen zur Erlangung einer Güterkraftverkehrslizenz werden nachfolgend überblicksmäßig beschrieben.
BGH AKTUELL
Informieren Sie sich hier über aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Verhandlungstermin am 12. Juni 2024, 9.00 Uhr, in der Sache IV ZR 437/22 (Telematiktarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung)Pressemitteilung 99/24 vom 29.04.2024
- Bundesgerichtshof hebt Freispruch einer Mutter vom Vorwurf des Mordes an ihrem vierjährigen Sohn im Jahr 1988 aufPressemitteilung 98/24 vom 24.04.2024
- Verhandlungstermin am 25. Juli 2024 um 11:00 Uhr in Sachen I ZR 135/23 (Zulässigkeit von Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort an Herausgeber und Förderungsfonds – Herausgeberanteil)Pressemitteilung 94/24 vom 23.04.2024
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