Urkundenklage im Zivilprozess: Definition, Ablauf und Kontext mit dem Mahnverfahren
This post is also available in: EN
Dieser Ratgeber erklärt bündig die Urkundenklage im deutschen Zivilprozess, ihre Unterschiede zum Mahnverfahren und gibt Tipps, wann sie sinnvoll ist.
Eine Urkundenklage bzw. ein Urkundenprozess bietet als beschleunigtes Verfahren die Möglichkeit, eine Klage – zunächst – nur mittels Urkunden zu führen, vgl. § 592 ZPO.
Im sog. Urkundenprozess werden folglich keine Zeugen vernommen und keine Gutachten erstellt. Es wird nur der Anspruch aus der Urkunde geprüft. Die Verteidigungsmöglichkeiten des Beklagten sind spiegelbildlich auf Urkunden beschränkt. Letzteres bedeutet:
Selbst wenn der mittels Urkunden geltend gemachte Anspruch unbegründet ist, dies vom Beklagten jedoch nicht mittels Urkunden belegt werden kann, wird die Klagepartei den Urkundenprozess zunächst gewinnen und erhält so einen – vorläufig – vollstreckbaren Titel.
Der Beklagte hat dann allerdings die Möglichkeit, in einem sog. Nachverfahren (§ 600 ZPO) alle ihm im Urkundenprozess verwehrt gebliebenen Einwände gegen die Klageforderung zu erheben. Im Erfolgsfalle ist der Kläger, der aufgrund des im Urkundenprozess erwirkten Titels Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen hat, gegenüber dem Beklagten zum Schadensersatz verpflichtet.
Der vorstehend in Grundzügen dargestellte Urkundenprozess ist im Zusammenhang mit dem Mahnverfahren zu sehen. Beide Verfahren stellen eine Möglichkeit dar, in im Vergleich zur regulären Klage deutlich kürzerer Zeit einen Vollstreckungstitel zu erhalten.
Während im Mahnverfahren ein unbegründeter Widerspruch des Beklagten ohne weiteres dazu führt, dass der Kläger seinen Anspruch im regulären Klageverfahren weiterverfolgen muss, bietet die Urkundenklage die Chance, über eine Urkunde, die den fraglichen Anspruch geeignet verbrieft, zu einem Vollstreckungstitel zu gelangen. Hier reicht also ein Widerspruch des Beklagten allein nicht aus. Nur dann, wenn es dem Beklagten gelingt, die Begründetheit des Anspruchs aus der Urkunde heraus zu Fall zu bringen, muss der Kläger – wie im Falle des Mahnverfahrens – seinen Anspruch im regulären Klageverfahren weiterverfolgen.
Die Urkundenklage soll der Verfahrensbeschleunigung dienen, kann jedoch ihre Vorteile nur dann voll ausspielen, wenn der Anspruch eindeutig aus der Urkunde hervorgeht und der Beklagte keine substantiierten Einwendungen erhebt. Andernfalls kann – eher: wird – das Verfahren in ein reguläres Klageverfahren (Nachverfahren) übergehen mit der Folge, dass sich der Kläger besser von vornherein für das normale Verfahren hätte entscheiden sollen.
Auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erhebung einer Urkundenklage vorliegen, ist diese daher nicht in jedem Fall die beste Wahl.
Dem Kläger ist insbesondere zu raten, den potenziellen Widerstand des Beklagten im Voraus zu antizipieren und entsprechend zu planen. Wenn ein Widerstand des Beklagten wahrscheinlich erscheint, ist es im Zweifel sinnvoller, direkt ein reguläres Klageverfahren zu wählen, um Zeit und Ressourcen zu sparen.
Jedoch sollte vor der Wahl dieses Verfahrens immer der spezifische Sachverhalt betrachtet und eine Abwägung der Vor- und Nachteile vorgenommen werden.
LEGAL+ NEWS Ratgeber Compliance: Delegation von Geschäftsleiterpflichten am Beispiel des
LEGAL+ NEWS Kennzeichnung von Influencer-Werbung mit Anglizismen in sozialen Medien
LEGAL+ NEWS Das LG Karlsruhe (Urteil vom 21.3.2019, Az. 13
Ich freue mich auf unsere Vernetzung.
This post is also available in: EN
Diese Webseite nutzt Cookies. Wenn Sie die Webseite weiterhin nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
VerstandenMehr erfahrenWir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
Diese Cookies sammeln Informationen, die uns - teilweise zusammengefasst - dabei helfen zu verstehen, wie unsere Webseite genutzt wird und wie effektiv unsere Marketing-Maßnahmen sind. Auch können wir mit den Erkenntnissen aus diesen Cookies unsere Anwendungen anpassen, um Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.
Wenn Sie nicht wollen, dass wir Ihren Besuch auf unserer Seite verfolgen können Sie dies hier in Ihrem Browser blockieren:
Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Webfont Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und YouTube Einstellungen:
Die folgenden Cookies werden ebenfalls gebraucht - Sie können auswählen, ob Sie diesen zustimmen möchten:
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutzerklärung