
„Wissen ist Macht.“
Francis Bacon
Die Beiträge im Newsroom entstehen aus meiner täglichen anwaltlichen Praxis im Vertragsrecht und in der Prozessführung. Sie greifen aktuelle Urteile, rechtliche Entwicklungen und Streitfragen auf – und zeigen, welche Lehren sich für die Vertragsgestaltung und die Prozessstrategie ziehen lassen.
Die Artikel bieten einen kompakten Überblick und sollen Mandanten Orientierung geben, wie juristische Fragen im Vertragsrecht und bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen praktisch gelöst werden können. Eine individuelle Rechtsberatung ersetzen sie nicht.
AKTUELLE BEITRÄGE

Fertigstellungsgrad des Werkes
In den das Recht zur Verweigerung der Abnahme betreffenden Normen (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 12 Abs. 3 VOB/B) heißt es, dass die Abnahme des Werkes wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden darf. Es findet sich dort keinerlei Aussage zum erforderlichen Fertigstellungsgrad des Werkes als Abnahmevoraussetzung.
Gerade im regelmäßig sehr komplexen Anlagenbau ist aber die Frage, welchen Grad der Fertigstellung das Werk erreicht haben muss, damit es als abnahmereif angesehen werden kann, sehr bedeutsam.

Wesentlicher Mangel im Anlagenbau
Die Beantwortung der Frage, ob ein wesentlicher Mangel vorliegt, bereitet gerade im oft sehr komplexen Anlagenbau große Schwierigkeiten. Dabei stellt das Fehlen wesentlicher Mängel die entscheidende Voraussetzung für die Abnahme dar. Letztere hat erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung: So knüpft hieran regelmäßig der Beginn der Gewährleistungsfristen an. Zudem hängt von der Abnahme in aller Regel die Fälligkeit eines erheblichen Teils der vereinbarten Vergütung ab.

Förmliche Abnahme im Baurecht
Gerade im Falle komplexer (Anlagen-)Bauvorhaben vereinbaren die Vertragsparteien häufig – dies meist unter Zugrundelegung der VOB/B – die Durchführung einer sog. förmlichen Abnahme. Nachfolgender Beitrag befasst sich mit der Frage, was es mit einer solchen förmlichen Abnahme eigentlich auf sich hat.
BGH AKTUELL
Informieren Sie sich hier über aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Verhandlungstermin am 15. Oktober 2025, 9.00 Uhr in Sachen IV ZR 86/24 (Auslegung von Klauseln in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit einer Dieselklage)Pressemitteilung 170/25 vom 16.09.2025
- Verhandlungstermin am 24. September 2025 um 10 Uhr in Sachen VIII ZR 228/23 (Zulässigkeit einer "gewinnbringenden" Untervermietung von Wohnraum)Pressemitteilung 169/25 vom 12.09.2025
- Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftigPressemitteilung 168/25 vom 11.09.2025
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