Wenn nach der Insolvenz Post vom Verwalter kommt, geht es meist um viel Geld. Gefordert wird die Rückzahlung längst vereinnahmter Beträge – gestützt auf die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO. Für betroffene Unternehmen ist das kein Randthema, sondern ein echtes Haftungsrisiko. Der Beitrag zeigt, welche Anfechtungstatbestände es gibt, worauf es in der Verteidigung ankommt und welche Unterlagen jetzt entscheidend sind.