Bis 10.000 € vor das Amtsgericht: Warum das schiefgeht

Die Bundesregierung plant, die Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von 5.000 € auf 10.000 € anzuheben – ein Vorhaben mit gegebenenfalls erheblichen Folgen für den effektiven Rechtsschutz.

Meine These

Die Reform verschlechtert Rechtsschutzqualität, produziert mehr Berufungen und verfehlt ihr eigenes Ziel, „Bürgernähe“ herzustellen. Sie spart an der falschen Stelle und kostet am Ende Zeit, Geld und Vertrauen.

Was die Bundesregierung plant – und wie es verkauft wird

Der Zuständigkeitsstreitwert für die amtsgerichtliche Eingangsinstanz soll von 5.000 € auf 10.000 € steigen. Gleichzeitig werden einzelne Materien streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen, etwa Heilbehandlung, Vergabe, Veröffentlichungen. Der Bund rechnet mit  „Einsparungen“ an Anwaltskosten in Millionhöhe.

Begründung (u.a.):

Inflation seit 1993, Erhalt von Amtsgerichtsstandorten, Bürgernähe.

Was übersehen wird

1) Komplexität hat mit 10.000 € wenig zu tun

Viele Verfahren unter 10.000 € sind fachlich anspruchsvoll: Von Fragen des internationalen Prozessrechts über komplexe Gewährleistungskonstellationen hin zu oft komplexen Transport- und CMR-Konstellationen. Das gehört an spezialisierte Kammern, nicht an „bürgernahe“ Amtsgerichte. Die Spezialisierungsbausteine des Entwurfs greifen punktuell, lassen aber zentrale handelsrechtliche Materien außen vor.

2) Mehr Selbstvertretung heißt nicht mehr Gerechtigkeit – Qualität kostet

Am Amtsgericht gilt kein Anwaltszwang. Genau darauf zielt der „Einspar“-Effekt. In der Praxis führt Selbstvertretung zu fehlerhaften Anträgen, fehlerbehafteter Verfahrensführung, Mehrbelastung der Geschäftsstellen und – vor allem – zu mehr Berufungen. Die so „gesparten“ 14,5 Mio. € wandern so in die zweite Instanz. Das BMJ selbst rechnet mit spürbaren Verlagerungen in die Rechtsmittelzüge.

3) Bürgernähe

Ortsnähe hilft vielleicht im Nachbarschaftsrecht. Im Wirtschaftsrecht hilft anwaltliche Vertretung und Qualität.

Was wirklich helfen würde

Aus meiner Sicht würde eher Folgendes helfen:

  • Abschied vom Streitwert – Spezialisierung nach Materie
    Streitwertunabhängige Konzentration bei spezialisierten Kammern: z.B. Kaufrecht B2B, Transport/CMR, internationale Handelsfälle, IT-Verträge. Das bringt Qualität dorthin, wo sie gebraucht wird. Vorbilder sind die bereits vorgesehenen Spezialisierungen bei Heilbehandlung oder Vergabe.
  • Digitale, beschleunigte Verfahren
    Echte beschleunigte Verfahren bis z. B. 5.000 €: standardisierte Klage- und Erwiderungsformulare, verpflichtende frühe richterliche Hinweise, enge Fristen, digitale Beweisaufnahme. Das spart Zeit ohne Qualitätsabstriche.
  • Anwaltszwang in Handelssachen
    Streitwertunabhängiger Anwaltszwang in Handelssachen. Wer in einem grenzüberschreitenden Lieferfall streitet, braucht professionelle Prozessführung. Das senkt die Berufungsquote und entlastet die Gerichte genau dort, wo es zählt.
  • Konzentrationsmodelle
    Wirtschaftskammern mit überörtlicher Zuständigkeit. Dies sichert mehr Know-how und Leitentscheidungen.
  • Bürgernähe digital
    Flächendeckend Videoverhandlungen, Bürgernähe entsteht so auf dem Bildschirm

Mein Fazit: Drohender Schaden für den Rechsschutz

Die Anhebung auf 10.000 € verlagert Verfahren an die Amtsgerichte – zu Lasten der Qualität.

Der Entwurf verkauft die Reform als „Bürgernähe“ und Umsetzung der UN-Agenda 2030 / Ziel 16: „Zugang zur Justiz, leistungsfähige Institutionen“. In Wahrheit wird hier ein strukturelles Problem – mangelnde Spezialisierung, schleppende Digitalisierung sachfremd kaschiert.

Wer wirklich eine leistungsfähige, bürgernahe Ziviljustiz will, setzt auf Spezialisierung und nicht zuletzt auch auf für die Gerichte verpflichtende Digitalisierung.