Prozessanwalt mit Gestaltungsblick.

Viele Beteiligte, ein Maßstab: was trägt.
Ich führe Transportverfahren – und übersetze die Erkenntnisse in Verträge, die im Ernstfall halten.

Was Sie von mir bekommen
  • Eine nüchterne Lageeinschätzung – Chancen, Risiken, nächste Schritte.
  • Eine klare Beweislinie: wer sagt was; womit belegt.
  • Eine Taktik für Termin und Vergleich – ohne Signalwirkung.
Was ich dafür brauche
  • Den Ablauf in wenigen Sätzen: was, wann, wer.
  • Kernunterlagen: Vertrag/Frachtpapiere, Korrespondenz, Fotos/Logs.
  • Fristenstand: gesetzte Fristen, gerichtliche Hinweise, Verjährung.
Kurz sprechen?

Ich gebe eine erste, realistische Einordnung.

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Fallbeispiel – Transportrecht

 

1) Der Fall

Was passiert ist

06:40 Uhr, Containerdepot am Hafen. Ein neu eingestellter Mitarbeiter (zweite Woche im Betrieb) unterstützt beim Entladen eines 40’-Containers mit Maschinenteilen. Er erhält kurzfristig die Aufgabe, mit dem Gabelstapler die erste Palette aus dem Container zu ziehen; der Schichtleiter ist gleichzeitig mit einer Anlieferung gebunden. Beim Ansetzen verrutscht die Last, eine Palette kippt, mehrere Kisten werden beschädigt. Erste Schätzung: Schaden im hohen sechsstelligen Bereich.

Interne Lage unmittelbar danach

  • Allgemeine Arbeitsanweisung „Umschlag Container – Staplerbetrieb“ vorhanden, keine gegengezeichnete Kenntnisnahme durch den neuen Mitarbeiter
  • E-Learning „Onboarding Umschlaggeräte“ zugewiesen, Status „in Bearbeitung“ (kein Abschlussprotokoll)
  • „Toolbox-Short-Einweisung“ am Vortag mündlich, ohne Dokumentation
  • Fotos vorhanden – jedoch auf Privattelefonen, ohne standardisierte Ablage

Der Frachtführer geht zunächst von Routine aus: vertragliche Haftungsbegrenzung, Versicherung übernimmt.

Die Überraschung

Der Geschädigte (vertreten durch seinen Anwalt) beruft sich auf unbegrenzte Haftung aus Organisationsverschulden.

Nach der Schadensanzeige über den Frachtführer meldet sich der Haftpflicht-/Transportversicherer und signalisiert Regulierung im Rahmen der Haftungsbegrenzung.

Der Geschädigte beauftragt daraufhin einen spezialisierten Anwalt. Dessen Ziel: den Haftungsdeckel sprengen. Der Anwalt fordert gezielt Unterlagen an – mit Verweis auf die sekundäre Darlegungslast und die betriebsinterne Sphärennähe des Frachtführers:

  • Einweisungs- und Unterweisungsnachweise für den neuen Mitarbeiter (Datum, Inhalt, Unterschriften)
  • Arbeits- und Betriebsanweisungen für den Containerumschlag (gültige Fassung zum Unfalltag, Verteiler/Empfangsbestätigungen)
  • Gefährdungsbeurteilung / Risiko-Check für das Arbeiten im Container (Sicht, Lastschwerpunkt, Sicherung)
  • Schicht- und Übergabedokumentation (wer hat wann was freigegeben, ggf. Vier-Augen-Prinzip)
  • Kontroll- und Checklisten an der Schnittstelle „Umschlag Container“
  • Nachweise zu E-Learning/Onboarding (Abschlussprotokolle, nicht nur „zugewiesen“)

Die Antworten des Frachtführers enthalten Lücken: E-Learning nicht abgeschlossen, Einweisung nur mündlich, keine unterschriebenen Empfangsbestätigungen für die Arbeitsanweisungen, keine dokumentierten Kontrollen am Unfalltag. Aus diesen Bausteinen formt die Gegenseite ihren Standpunkt: nicht bloß ein Bedienfehler, sondern Struktur – und damit qualifiziertes Organisationsverschulden.

Konsequenz: Der Anwalt verlangt vollen Schadenersatz und stützt sich ausdrücklich auf § 435 HGB (Wegfall der Haftungsbegrenzung bei qualifiziertem Verschulden). Die Schwelle wirkt hoch, ist bei strukturellen Lücken aber schnell erreicht.

Es kommt zum Klageverfahren

Der Versicherer bietet nur die Regulierung innerhalb der Haftungsbegrenzung an und bestreitet ein qualifiziertes Verschulden. Die vom Geschädigten angeforderten Unterlagen schließen die erkannten Dokumentationslücken nicht; der Geschädigte sieht daher Prozesschancen und setzt eine kurze Frist zur Zahlung des vollen Schadens. Nach ausbleibender Einigung (Schriftwechsel, ein Vergleichsangebot deutlich unter 100 %) und mit Blick auf die kurze Verjährungsfrist im Frachtrecht erhebt der Geschädigte Klage auf Zahlung des vollen Schadens (hilfsweise Feststellung des Wegfalls der Haftungsbegrenzung) – zugleich, um die Verjährung zu hemmen und eine Beweisaufnahme zur Unternehmensorganisation zu erzwingen.

Mit seiner Klage verlangt der Geschädigte den vollen Schaden. Das Gericht gibt einen frühen Hinweis (§ 139 ZPO): Der Frachtführer als Beklagter möge konkret zur Organisation am Umschlagpunkt vortragen – wer wofür verantwortlich war, welche Anweisungen galten und wie Einweisung und Kontrollen nachweisbar umgesetzt wurden.

2) Wie ich in dieser Situation vorgehe (Prozessarbeit)

An diesem Punkt liegt ein früher Hinweis vor; eine Beweisaufnahme hat noch nicht stattgefunden. In einer solchen Konstellation ist präzise Prozessarbeit unerlässlich. Ich richte die Prozessstrategie auf das aus, was das Gericht überzeugt (§ 286 ZPO).

§ 286 ZPO (Freie Beweiswürdigung) – Gesetzestext
(1) Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

Ich analysiere die Fakten und erarbeite eine stimmige, lückenarme Tatsachengrundlage, an der kein qualifiziertes Verschulden (§ 435 HGB) festgemacht werden kann.

Chronologie & Belege: Ich rekonstruiere den Umschlagvorgang in einer präzisen Zeitlinie. Herangezogen werden insbesondere:

  • Übernahmezeitpunkte und Palettenposition im Container
  • Fahrweg, Einweiser-Situation, eingesetzte Geräte, Schichtfolge
  • Kameraausschnitte (CCTV), Stapler-/Scanner-Logs, Telematik-Daten
  • Begleitkommunikation und Frachtpapiere

Mitarbeiter und Schichtleiter bereite ich auf konkrete, überprüfbare Schilderungen vor (Sicht-/Lastprüfung, Freigaben, Fahrweg). Dokumentationslücken benenne ich offen und ordne sie rechtlich ein: Unvollständige Ablage ist für sich kein Beweis für Leichtfertigkeit; maßgeblich ist die tatsächlich gelebte Organisation im konkreten Einsatz. Gerichtliche Hinweise nutze ich, um den Fokus weg von Formalien, hin zur Substanz zu lenken. Parallel steuere ich das Risiko: Vergleich erst, wenn die Tatsachenbasis steht – so bleibt die Verhandlung wirtschaftlich und prozesstaktisch sauber.

Ergebnis: Eine tragfähige Tatsachenbasis, auf der die Haftungsbegrenzung verteidigt werden kann; bleibt das Gericht streng, verhandle ich aus geordneter Position eine wirtschaftliche Lösung.

Was Unternehmen vorsorglich regeln sollten (Empfehlung)

  • Gültige Arbeits-/Betriebsanweisungen je Tätigkeit mit dokumentierter Kenntnisnahme (aktueller Stand am Unfalltag nachweisbar)
  • Tätigkeitskonkrete Gefährdungsbeurteilungen und gelebte Einweisungsroutinen (Kurz-Einweisungen dokumentiert; E-Learning mit Abschlussprotokollen)
  • Standardisierte Beweisablage: Firmen-Endgeräte für Foto/Video, gesicherter Speicherort; CCTV-Retention geregelt
  • Schicht- und Übergabedokumentation mit Verantwortlichkeiten und Unterschriften; nachvollziehbare Checklisten an Schnittstellen (z. B. „Umschlag Container“)
  • Frühwarn- und Fristenprozesse für Anzeigen/Notices und Verjährung (HGB/CMR) mit klaren Zuständigkeiten

3) Fälle wie diese spiegeln das Selbstverständnis von Prozessanwalt Meier-Greve

Wer vor Gericht steht, braucht mehr als Rechtskenntnisse. Entscheidend ist Kontrolle – über Tatsachen, Fristen und Beweise, in jedem Stadium eines Verfahrens. Diese Kontrolle beginnt vor dem ersten Schriftsatz bei klaren Verträgen und endet nicht mit dem Urteil: Aus jedem Verfahren ziehe ich konkrete Schlüsse und führe sie in die Vertragsgestaltung und die praktischen Abläufe zurück. So werden Streitigkeiten seltener – und wenn es zum Verfahren kommt, ist die Ausgangslage belastbar.

Was ein Vertrag leisten muss
  • Klar regeln, wer entscheidet und wer haftet – ohne Lücken
  • Beweisbarkeit sichern: was wird wie dokumentiert und vorgelegt
  • Fristen so fassen, dass sie in der Praxis einhaltbar sind
Prüfsteine vor Unterschrift
  • Zuständigkeit und Sprache des Verfahrens eindeutig
  • Mitwirkung und Auskunftspflichten beider Seiten konkret
  • Regel für Streitfälle: Eskalation, Vergleichsfenster, Kosten
  • Haftung verständlich – mit Beispielen für den Ernstfall
Mein Vertrags-Check
  • Kurzes Risikobild: wo es im Streit knirschen würde
  • Konkrete Formulierungen statt Allgemeinplätze
  • Handfeste To-dos: was intern anzupassen ist
Vertrag prüfen lassen

Präzise Hinweise, ohne Vorlesung. Ziel: weniger Streit, bessere Position.

Unterlagen senden

Selbstverständnis

Wofür ich stehe

Ich bin Prozessanwalt mit Gestaltungsblick. Ich führe Transportverfahren mit Kontrolle über Tatsachen, Fristen und Beweise –
und überführe die Erkenntnisse in Verträge, die im Ernstfall tragen.

Wie ich arbeite

Ich ordne den Sachverhalt in einer belastbaren Zeitlinie, lege eine klare Beweislinie und schreibe knapp.
Zeugen bereite ich auf konkrete Wahrnehmungen vor – keine Allgemeinplätze.
Über einen Vergleich verhandle ich erst, wenn die Tatsachenbasis trägt.

International

Verfahren und Verträge mit Auslandsbezug begleite ich regelmäßig
(HGB/CMR, Zuständigkeit und Sprache; Verhandlung DE/EN).

Was ich nicht mache

  • Aktionismus ohne Substanz
  • Hoffnungsgutachten
  • Formeln und Muster ohne Belege

Ihr nächster Schritt

Kurzer Austausch, knapper Aktenauszug, realistische Einschätzung – vertraulich.

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