Geschäftsführer­haftung & Gesellschaft­srecht

Prozessanwalt mit Gestaltungsblick

Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter tragen Verantwortung unter hohem Risiko. Streit entsteht schnell.

Mein Ansatz:

Ich verbinde Prozessführung mit Vertragsgestaltung. Erfahrungen aus Verfahren zeigen mir, welche Klauseln im Ernstfall tragen – und wo Gesellschaften oder Organe gefährlich offenstehen. Verträge sind für mich nicht zuletzt Grundlage einer starken Prozessposition.


Wie sich das in der Praxis auswirkt, zeigt das folgende Fallbeispiel einer behaupteten Kompetenzüberschreitung.

Verträge –
Gedacht aus der Prozesspraxis

 
  • Geschäftsführerverträge: Zustimmungskataloge, Eilgeschäfte, Reporting, variable Vergütung, Wettbewerbsverbote
  • Gesellschaftsvertrag & Geschäftsordnung: Pattsituationen vermeiden, klare Beschlussverfahren, Dokumentation
  • Gesellschaftervereinbarungen: Einziehung, Abfindungsmechanik, Zahlungsmodalitäten
  • Compliance & Delegation: Verantwortlichkeiten, Vier-Augen-Prinzip, Nachweisführung
  • Konzern & Finanzierung: Kapitalerhaltung, Cash-Pooling, Upstream-Sicherheiten
  • Krisenmodule: Frühwarn- und Reportingpflichten, D&O-Prozesse

Fallbeispiel – Kompetenz­überschreitung

 

Ein Vertrag zu groß, Governance zu unklar – und plötzlich steht die Handlungsfähigkeit der GmbH auf der Kippe.

1) Der Fall (fiktiv)

Ausgangssituation

Ein mittelständisches Technologieunternehmen gerät unter Zeit- und Kostendruck. Um Lieferketten zu sichern, schließt der alleinige Geschäftsführer kurzfristig einen langfristigen Liefer- und Servicevertrag mit erheblichem Volumen. In Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung und Dienstvertrag existieren zwar Zustimmungskataloge und Schwellenwerte – sie sind jedoch widersprüchlich formuliert und wurden jahrelang nicht konsequent gelebt.

Als die Liquidität enger wird, wertet die Gesellschaftermehrheit den Abschluss als Kompetenzüberschreitung, beruft den Geschäftsführer ab und kündigt den Dienstvertrag fristlos. Ziel: Trennung ohne Abfindung, Kürzung variabler Vergütung und Absicherung gegen behauptete Haftungsrisiken. Zugleich stellt sich die Frage, ob die GmbH an den Vertrag mit dem Drittunternehmen gebunden bleibt.

Worum es rechtlich geht

  • Außenverhältnis: Die Organvertretungsmacht wirkt gegenüber Dritten grundsätzlich unbeschränkt; interne Zustimmungspflichten binden primär intern. In der Regel bleibt die Gesellschaft an den Vertrag gebunden.
  • Organ- und Beschlussfragen: Abberufung und flankierende Beschlüsse tragen nur bei sauberer Ladung, Tagesordnung, Beschlussfassung und Mehrheit. Eine über Jahre gelebte Praxis schneller Einzelentscheidungen kann Gewicht entfalten.
  • Dienstvertragsrecht: Für eine fristlose Kündigung braucht es einen wichtigen Grund. Bei widersprüchlicher Dokumentlage und geduldeter Alleinzeichnung ist regelmäßig eine Abmahnung zumutbar. Maßgeblich ist die ex-ante-Sicht: War die Entscheidung vertretbar und innerhalb des unternehmerischen Ermessens?
  • Beweis & Wirtschaftlichkeit: Protokolle, E-Mail-Chronologien, Zeichnungs-/Genehmigungslisten sowie Budget- und Rahmenbeschlüsse zeigen die tatsächliche Entscheidungskultur. KPI-, Liquiditäts- und Kalkulationsunterlagen stützen die Vertretbarkeit.
  • D&O: Frühzeitige Claims-Notification und Deckungsprüfung sichern Verteidigungsspielräume.

2) Wie ich helfe

Zunächst nehme ich Druck aus der Situation: Die fristlose Kündigung wird rechtlich angegriffen, Zahlungsansprüche und Einsichtsrechte werden gesichert, und alle relevanten Unterlagen (Verträge, Protokolle, E-Mails, KPI- und Abrechnungsdaten) werden geordnet und bewahrt. Parallel kläre ich die Bindung der Gesellschaft an den bereits geschlossenen Drittvertrag.

Im Anschluss rekonstruiere ich die gelebte Praxis im Zeitpunkt der Unterschrift: Welche Geschäfte wurden früher ohne ausdrückliche Beschlüsse gezeichnet? Welche Budget- oder Rahmenbeschlüsse wirkten wie stillschweigende Freigaben? Wie sahen Liquidität, Risiko und Kalkulation damals aus? Auf dieser Grundlage lässt sich die fristlose Kündigung häufig entschärfen – außen wirksam gebunden, innen kein wichtiger Grund bzw. Vorrang einer Abmahnung. Damit werden Fixvergütung und variable Bestandteile berechenbar.

Danach bestimme ich mit dem Mandanten die Zielrichtung. Entweder Fortsetzung mit Rehabilitierung, wenn Vertrauen und Wirtschaftlichkeit dafür sprechen (Rücknahme bzw. Umstellung der Kündigung, klare Zustimmungs- und Reportinglinien, korrekte Bonusabrechnung). Oder ein geordneter Exit mit Paket, wenn die Trennung sachgerechter ist: Vergütung bis zum Ende der ordentlichen Frist, variable Ansprüche nach Einsicht, angemessene Abfindung, wechselseitige Bereinigung weiter Haftungsvorwürfe, neutrales Referenzschreiben sowie eine störungsfreie Übergabe von IT und Daten. Den Drittvertrag bringe ich parallel mit dem Vertragspartner wirtschaftlich auf Kurs (z. B. Streckung/Meilensteine), damit die GmbH keinen Folgeschaden trägt.

Lehren aus dem Fall:

  • Widerspruchsfreier Zustimmungskatalog über alle Dokumente mit klaren Einzel- und Kumulationsschwellen (Betrag, Laufzeit, Risiko, Gegenpartei).
  • Eilgeschäftsregel mit schneller Handlungsbefugnis und klarer Nachgenehmigung (Frist, Form, Genehmigungsfiktion bei Schweigen).
  • Schlanke Dokumentations- und Reportingpflichten (Decision-Memo, Risiko-Check).
  • Gestufte Abmahnmechanik vor fristloser Kündigung.
  • D&O-Prozesse: früh melden, Deckung laufend prüfen.

Im Prozess

 
  • Geschäftsführerhaftung innen und außen: Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen, Business Judgment Rule, D&O
  • Abberufung & Kündigung: Verteidigung gegen fristlose Kündigungen, Bonus-/Tantiemenstreit, Einsichtsrechte
  • Beschlussmängel & actio pro socio: Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen, Anspruchsdurchsetzung
  • Insolvenznähe: Zahlungen nach Insolvenzreife, Organhaftung, Krisenfinanzierung
  • Beweis & Taktik: IT-Forensik, Protokolle, KPI-Daten; gestuftes Vorgehen statt Gesamtschlacht
  • Vergleich & Exit: Rehabilitierung oder geordneter Ausstieg mit Paket

Selbstverständnis

Wofür ich stehe

Ich bin Prozessanwalt mit Gestaltungsblick.
Ich verbinde Verfahrenserfahrung in Gesellschafts- und Haftungsverfahren mit Verträgen, die Verantwortung klar zuordnen und Streit vermeiden.

Wie ich als Prozessanwalt arbeite

Im Gesellschaftsrecht ordne den Sachverhalt in eine belastbare Chronologie (Beschlüsse, Berichtswesen, Zahlungsflüsse).

Ansprüche strukturiere ich: Innenhaftung (§§ 43 GmbHG/93 AktG), Zahlungsverbote (§ 15b InsO), Steuer/Sozialversicherung.

Ich stehe im Streitfall im Gerichtssaal – ohne Delegation.

Was Verfahren lehren, übertrage ich in Vereinbarungen, die im Ernstfall tragen.

International

Haftungsfragen stellen sich oft in Konzernstrukturen mit Auslandsgesellschaften. Ich begleite Verfahren und Verträge in deutscher und englischer Sprache und behalte Zuständigkeits- und Vollstreckungsfragen im Blick.

Was ich nicht mache

  • Versteckte Eingeständnisse
  • Vergleiche aus Druck
  • Drumherumreden

Ihr nächster Schritt

Kurzer Austausch, realistische Einschätzung – vertraulich.

KONTAKT

LEGAL+

+49 (40) 57199 74 80

+49 (170) 1203 74 0

Bleichenbrücke 11 D-20354 Hamburg

kontakt@legal-plus.eu

Copyright 2025 © All rights Reserved.

This post is also available in: EN