Prozessanwalt mit Gestaltungsblick
Viele Gewerke, viele Schnittstellen, ein Maßstab: was trägt.
Ich berate und vertrete im Anlagenbau und Baurecht – und überführe Projekterkenntnisse in präzise Leistungsbeschreibungen, klare Abnahmekriterien und Nachtragsregelungen. Abnahmefest. Prozessfest.
Verträge, die die Abnahme tragen.
Leistung, Schnittstellen und Abnahmekriterien klar geregelt – damit Zahlungen planbar sind und Streit gar nicht erst entsteht.Fallbeispiel – Anlagenbau & Baurecht
1) Der Fall
Worum es geht
Die Abnahme ist blockiert, 1,5 Mio. € stehen still. Der Besteller etikettiert nachträgliche Wünsche als „Mängel“. Ich ziehe eine klare Linie zwischen vereinbarter Beschaffenheit und Wunschliste, lege ein gerichtsfestes Prüfprogramm vor, stelle die Abnahme darauf ab und sichere die Fakten – so öffnen wir den Weg zur Zahlung.
Der Fall
Am 10. März 2024 beauftragt ein Getränkehersteller für 8 Mio. € eine schlüsselfertige Abfüll-/Verpackungslinie. Kern der Leistungsbeschreibung: 24.000 Flaschen/Stunde bei 0,5 l. Offen bleiben Formatfenster, zulässiger Ausschuss, maximale Wechselzeiten und Randbedingungen. Die Abnahme ist vereinbart, ein verbindliches Prüfprogramm fehlt. Eine Abschlagsrate von 1,5 Mio. € ist ausdrücklich an die erfolgreiche Abnahme geknüpft.
In der Inbetriebnahme wird die Spitzenleistung nur kurzfristig erreicht; beim 0,33-l-Format deutlich darunter. Wechselzeiten sind länger als erwartet; die Datenauswertung ist unvollständig. Der Besteller verlangt zusätzlich Puffer, höherwertige Komponenten und Spezialauswertungen, behandelt dies als geschuldet und rügt „Mängel“. Ein Abnahmelauf ohne klaren Maßstab scheitert. Der Besteller verweigert die Abnahme und macht Gegenansprüche > 1,5 Mio. € geltend:
- 300.000 € Vertragsstrafe Verzug
- 400.000 € Vertragsstrafe Nichterreichen Leistung
- 1.000.000 € Betriebsausfall (zzgl. weiterer Positionen)
Patt.
2) Wie ich dem Anlagenbauer helfe
Ich arbeite Vertrag und Projektunterlagen so auf, dass Beschaffenheit, Randbedingungen und nachträgliche Wünsche eindeutig getrennt vorliegen. Darauf gestützt biete ich schriftlich ein Prüf- und Abnahmeprogramm an: zwei Referenzformate (0,5 l/0,33 l), definierte Laufzeit über mehrere Schichten, Grenzwerte für Störungen, Ausschuss und Wechselzeiten, festgelegte Material-/Medienqualitäten, klare Protokollform. Gleichzeitig erkläre ich Abnahmebereitschaft und setze eine Frist zur Durchführung.
Verstreicht die Frist ohne konkrete, erhebliche Mängelrüge, gilt die Abnahme als erfolgt (Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB). Unerhebliche Punkte hindern die Abnahme nicht; wo trennbar, verlange ich Teilabnahmen zur Teilfälligkeit. Parallel sichere ich Zustände, Protokolle, Lauf-/Stillstandszeiten, Konfigurationen und dokumentierte Testläufe. Droht Informationsverlust oder ist ein neutraler Befund entscheidend, beantrage ich gezielt ein selbständiges Beweisverfahren – entweder zur Sicherung des aktuellen Anlagenzustands oder als neutralen Leistungsnachweis unter genau diesem Programm. Für den Geldfluss bereite ich die Klage vor: vorrangig auf Zahlung der Abnahmerate (Abnahmereife oder Fiktion), hilfsweise auf Durchführung der Abnahme; je nach Lage parallel zum Beweisverfahren. Die Gegenansprüche führe ich auf ihre Voraussetzungen zurück: fehlender vereinbarter Maßstab, eigene Mitwirkungsdefizite, Kausalität, Schadensminderung. Wünsche ohne vertragliche Grundlage sind kein Mangel und nur gegen Vergütung mit Terminfortschreibung zu leisten.
3) Ergebnis
Wir erzwingen eine prüfbare Abnahme oder deren Fiktion, erreichen (Teil-)Fälligkeit und damit den Zahlungsfluss von 1,5 Mio. €, während überzogene Gegenansprüche auf das rechtlich Tragfähige schrumpfen: Betriebsausfallschäden wehre ich vollständig ab – regelmäßig scheitern sie an Darlegung von Kausalität und an der Schadensminderungspflicht; ohne vereinbarten Leistungsmaßstab fehlt zudem die Grundlage. Vertragsstrafen fallen mangels tragfähigem Maßstab und wegen Mitwirkungsdefiziten des Bestellers weg oder werden auf ein Minimum reduziert.
Ich überführe die gewonnenen Lehren in präzise Leistungsbeschreibungen, klar definierte Abnahmevoraussetzungen und einen verbindlichen Nachtragsmechanismus mit Preis- und Terminfortschreibung.
Prozessführung mit technischem Verständnis.
Ich übersetze Leistungsbeschreibungen und Prüfprotokolle in präzise Beweisfragen, steuere die Sachverständigenarbeit vor Gericht und halte das Verfahren auf das Entscheidende gerichtet – Ihren Erfolg.
Selbstverständnis
Wofür ich stehe
Prozessanwalt mit Gestaltungsblick. Ich verbinde technische Realität und Recht – mit Verfahrenserfahrung im Anlagenbau und Verträgen, die Projektrealität abbilden und im Streit bestehen.
Wie ich als Prozessanwalt arbeite
Ich übersetze technische Inhalte in klare rechtliche Strukturen, reduziere Komplexität auf Entscheidbares und halte die Linie bis zur tragfähigen Lösung – gütlich oder per Urteil.
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International
Grenzüberschreitender Anlagenbau sowie Liefer- und Montageverträge – vertraglich abgesichert, im Streit verteidigt.
Was ich nicht mache
- Floskeln in Verträgen
- Rhetorik ohn Substanz
- Missstände verwalten
Ihr nächster Schritt
Kurzer Austausch, knapper Aktenauszug, realistische Einschätzung – vertraulich.
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