
Back-to-back-Verträge im Anlagenbau
Back-to-back-Verträge gehören im Anlagenbau zum Projektalltag. Für Anbieter liegt das Risiko darin, Pflichten aus einem Hauptvertrag zu übernehmen, den sie häufig nicht vollständig kennen oder nicht selbst verhandelt haben. Der Beitrag zeigt, wo die rechtlichen Grenzen solcher Klauseln liegen und worauf vor Vertragsschluss und im Streitfall zu achten ist.

