LEGAL+ NEWS

Neuere Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an eine nicht ausdrücklich getroffene Beschaffenheitsvereinbarung

In einem recht aktuellen Urteil hat der BGH aufschlussreiche Feststellungen zu der äußerst praxisrelevanten Frage getroffen, wann im konkreten Fall bei Fehlen einer ausdrücklichen Abrede von einer Beschaffenheitsvereinbarung auszugehen ist.

I.
Im BGH-Urteil vom 31.8.2017 (Az. VII ZR 5/17, NJW 2017, 3590) heißt es:

„ Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe hält die vom BerGer. vorgenommene Auslegung des Werkvertrags der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Das Auslegungsergebnis des BerGer., wonach hinsichtlich der Farbstabilität des Weißanstrichs keine (konkludente) Beschaffenheitsvereinbarung zustande gekommen ist, beruht auf einem Verstoß gegen den Grundsatz der beiderseits interessengerechten Vertragsauslegung. Bei der Auslegung im Hinblick auf eine etwaige Beschaffenheitsvereinbarung ist die berechtigte Erwartung des Bestellers an die Werkleistung von Bedeutung (vgl. BGH, NJW 2007, 3275 = NZBau 2007, 507 = BauR 2007, 1407 [1409] Rn. 23). Der Bekl. durfte mangels Erörterung des Vergilbungsrisikos vor oder bei Vertragsschluss und mangels besonderen Fachwissens zu dieser Problematik angesichts der beträchtlichen Kosten der Malerarbeiten die berechtigte Erwartung hegen, dass der nach der Besichtigung der Probefläche festgelegte Weißanstrich – übliche Reinigung vorausgesetzt – nicht bereits nach weniger als einem Jahr mehr als nur unwesentlich vergilben würde. Diesen für eine beiderseits interessengerechte Vertragsauslegung bedeutsamen Gesichtspunkt hat das BerGer. nicht hinreichend gewürdigt.“

II.
Fazit:
Der BGH hat in diesem interessanten Urteil klargestellt, dass eine schlüssige Vereinbarung über eine bestimmte Beschaffenheit selbst dann vorliegend kann, wenn es an einer bestätigenden Bekundung fehlt. Vielmehr kann es ausreichen, wenn der Käufer im Einzelfall für den Verkäufer erkennbar eine berechtigte Erwartung hinsichtlich einer bestimmten Beschaffenheit hat.

Sie haben Fragen dazu?

AKTUELLE BEITRÄGE

Handelsrecht

AGB-Kontrolle bei Anlagenbauverträgen

Auftraggeberseitige Vertragsbedingungen im Anlagenbau werden häufig hingenommen, obwohl sie rechtlich angreifbar sein können. Der Beitrag zeigt, wann vorformulierte Klauseln als AGB einzuordnen sind, wo die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB ansetzt und welche Regelungen für Anbieter besonders riskant sind.

Weiter lesen »
Prozessführung

Urkundenprozess im Anlagenbau

Wird eine Schlussrechnung im Anlagenbau mit pauschalen Mängelrügen blockiert, droht der Zahlungsstreit schnell in eine lange technische Beweisaufnahme zu laufen. Der Beitrag zeigt, wann der Urkundenprozess als prozessualer Hebel in Betracht kommt und warum dafür eine belastbare Projektakte entscheidend ist.

Weiter lesen »
Maschinen- und Anlagenbau

Behinderungsanzeigen im Anlagenbau

Behinderungsanzeigen gehören im Anlagenbau zu den wichtigsten Instrumenten im laufenden Projekt. Sie sichern nicht nur die Grundlage für Fristverlängerungen, sondern oft auch für Mehrkostenansprüche und die spätere Beweisführung. Der Beitrag zeigt, worauf es bei Inhalt, Zeitpunkt und praktischer Handhabung ankommt.

Weiter lesen »

KONTAKT

LEGAL+

+49 (40) 57199 74 80

+49 (170) 1203 74 0

Neuer Wall 61 D-20354 Hamburg

kontakt@legal-plus.eu

Profitieren Sie von meinem aktiven Netzwerk!

Ich freue mich auf unsere Vernetzung.

Copyright 2026 © All rights Reserved.

This post is also available in: EN