„Wissen ist Macht.“
Francis Bacon
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AKTUELLE BEITRÄGE
Kurz-Überblick: Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile („HAVÜ“)
LEGAL+ NEWS Kurz-Überblick: Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung
Durchsetzung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen: Was tun bei einer Klage aus dem Ausland trotz entgegenstehender ausschließlicher Gerichtsstandsvereinbarung?
Um kostspielige und unangenehme Rechtsstreitigkeiten im Ausland zu verhindern, ist es ratsam, mit ausländischen Geschäftspartnern ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen abzuschließen, die ausschließlich deutsche Gerichte als zuständig festlegen. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass der Geschäftspartner im Streitfall, entgegen der Gerichtsstandsvereinbarung, Klage in seinem eigenen Land einreicht. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Was kann man zur Durchsetzung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen tun?
Anerkennung und Vollstreckung von EU-Urteilen in Deutschland
Mit der Internationalisierung des Geschäftsverkehrs geht einher, dass der Frage, ob und wie ein im Heimatland des Gläubigers ergangenes Urteil im hiervon abweichenden Heimatstaat des Schuldners vollstreckt werden kann, eine hohe praktische Bedeutung zukommt. Denn die leidliche Erfahrung auch des Verfassers dieses Beitrags zeigt, dass viele Schuldner zur freiwilligen Leistung nicht bereit sind.
Nachfolgender Beitrag verschafft einen Überblick, wie ein in der EU in Zivil- und/oder Handelssachen erlassenes Urteil in anderen EU-Mitgliedstaaten – hier am Beispiel Deutschland – vollstreckt werden kann.
BGH AKTUELL
Informieren Sie sich hier über aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
- Verurteilung wegen Mordes in einem Einkaufsmarkt in Markdorf rechtskräftigPressemitteilung 92/24 vom 19.04.2024
- Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Schuss in die Wohnung pakistanischer Nachbarn aus fremdenfeindlichen Motiven rechtskräftigPressemitteilung 90/24 vom 17.04.2024
- Revisionshauptverhandlung am 24. April 2024, 10.30 Uhr, im Verfahren 2 StR 218/23 (Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Ermordung ihres vierjährigen Sohnes im Jahr 1988)Pressemitteilung 91/24 vom 17.04.2024
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